Champagner-Region soll erweitert werden

Zum Jahresende floß er in Strömen, schon bald soll er allerdings knapp werden. Weltweit wird so viel Champagner getrunken, dass die französischen Winzer die große Nachfrage nicht mehr bedienen können. Weil das prickelnde Luxusgetränk durch eine geografische Herkunftsbezeichnung (AOC) geschützt ist und nur dann den Namen Champagner tragen darf, wenn es in einer ganz bestimmten Region hergestellt wird, soll das Anbaugebiet nun erweitert werden.

Quelle: Markenbusiness

Löschungsanträge (52/2007)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 52. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

302 36 906
GENUSSMANUFAKTUR
Nizzaklassen: 29, 30, 32, 33, 43

303 04 650

Nizzaklassen: 03, 05, 09, 10, 16, 25, 28, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43, 44

304 20 335
Röhrenaal
Nizzaklassen: 06, 07, 08, 09, 17, 20

304 44 465
999999
Nizzaklassen: 38, 41

305 37 225

Nizzaklassen: 09, 11, 35, 37

306 36 295

Nizzaklasse: 30

306 65 373

Nizzaklassen: 35, 39, 40

306 65 937
FIORI DI PROSECCO
Nizzaklasse: 33

306 68 481
BLUEMAX
Nizzaklassen: 25, 28, 41

307 11 097
Wappen-Metall Alles andere ist nur … Bronze
Nizzaklasse: 06

307 28 383

Nizzaklassen: 11, 35, 37, 39, 42

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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What Global Players Could Learn From Wii versus Vii

TradeMark, Patent Law, and Hague Treaties Get U.S. Senate Approval

Johnson & Johnson gets early Christmas gift from Third Circuit in its Splenda® trade dress infringement lawsuit.

Bellagio Files Trademark Infringement Lawsuit Against Florida Condo Developer

Laches Bars Infringement Suit by Wailers (Tacoma) Against Wailers (Jamaica)

Tata now “preferred” for Jaguar, Land Rover brands

Die EU tritt dem Haager Geschmacksmusterabkommen bei

Die Mitgliedschaft zu der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle wurde am 1. Januar 2008 operativ.

Der Beitritt zu dem Haager Verfahren ermöglicht es Unternehmen, Geschmacksmusterschutz mit einer einzigen Anmeldung nicht nur innerhalb der EU durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, sondern auch in den Vertragsstaaten der Genfer Akte zu erhalten. Das Verfahren zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen, die Kosten für den internationalen Schutz zu verringern und die Verwaltung zu erleichtern.

Quelle: HABM

Löschungen nach Widerspruch (52/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 26 168
Primus
Nizzaklassen: 20, 35, 37, 42

303 09 487
ASTANTA
Nizzaklasse: 05

303 22 773

Nizzaklasse: 06

303 23 356

Nizzaklassen: 35, 36

304 73 623
Medicott pure
Nizzaklassen: 20, 22, 24

306 66 263
Gran Martinez
Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA