Scrabble vs. Scrabulous

Jayant und Rajat Agarwalla wollten mit ihren besten Facebook-Freunden angeblich nur einen gemütlichen Scrabble-Spieleabend im Internet abhalten, programmierten dafür ein kleines Widget – doch das ist offenbar nicht im Sinne der Lizenzinhaber Hasbro und Mattel. Die Hersteller des traditionsreichen Buchstabenlegespiels haben den Agarwalla-Brüdern, zwei indischen Internetsurfern mit eher rudimentärem Copyright-Wissen, eine Unterlassungserklärung geschickt und zusätzlich die Facebook-Betreiber aufgefordert, das “Scrabulous”-Plugin zu löschen.

Quelle: Spiegel Online

Umfangreicher berichtet Pressetext.com zum aktuellen Streit um die Facebook-Variante des berühmten Spiels.

Vuitton-Kekse?

Die Louis Vuitton Malletier S.A. aus Paris hat die Wort-/Bildmarke biscuit (Registernummer: 307 44 601) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 18.11.2005 Schutz in der Nizzaklasse 14 für Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren (soweit in Klasse 14 enthalten); Juwelierwaren; Schmuckwaren; Edelsteine; Uhren; Zeitmessinstrumente; Amulette; Anhänger; Anstecknadeln; Armbänder; Armbanduhren; Banknotenklammern; Broschen; Gegenstände aus Goldimitat; Geldbörsen; Halsketten; Handyanhänger; Hutverzierungen; Ketten; Krawattenhalter; Krawattennadeln; Manschettenknöpfe; Medaillen; Medaillons; Münzen; Ohrringe; Perlen; Ringe; Schlüsselanhänger (alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 14 enthalten) und Schmucknadeln.

Quelle: DPMA