StudiVZ mahnt reihenweise Webseitenbetreiber ab, deren Seiten das Kürzel “VZ” im Namen tragen. Der Grund: Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrecht. Kosten: mehr als 2000 Euro pro Abmahnung. Experten bezweifeln, ob die Abmahnungen begründet sind.
[…] Ins Visier der StudiVZ-Anwälte sind Webseiten geraten, die eine gewisse Namensähnlichkeit mit dem Portal aufweisen. Konkret ging es um das Kürzel “VZ”. Die ersten Abmahnopfer hießen “PokerVZ” und “FussballerVZ”, zwei Portale, die sich wie StudiVZ über Werbung finanzieren, aber eine völlig andere Klientel bedienen. Dennoch erließ das Landgericht Köln in beiden Fällen einstweilige Verfügungen.
Quelle: ZDF






