Löschungsanträge (08/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der achten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

300 21 46

Nizzaklassen: 35,36, 38, 41, 42

300 30 636
LASERneedle
Nizzaklasse: 10

300 46 996
Fighter
Nizzaklassen: 09, 12

300 92 666
Opti-Maler
Nizzaklassen: 35, 37

303 14 284

Nizzaklassen: 09, 16

303 20 703

Nizzaklassen: 16, 35, 41, 42

304 08 169
Guten Tag Apotheke
Nizzaklassen: 01, 03, 05, 10, 16, 24, 25, 44

304 50 485
König Friedrich II.
Nizzaklasse: 33

305 41 373
Chewies
Nizzaklassen: 18, 28, 31

307 19 024
Gänseblümchen Voerde
Nizzaklassen: 35, 36, 41, 45

307 26 841

Nizzaklassen: 25, 41, 42

307 39 959

Nizzaklassen: 14, 16, 20, 21, 25, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 41

307 55 558

Nizzaklasse: 34

Quelle: DPMA

Streit um Flocke – Urteil am 07. März

Im Rechtsstreit um den Namen des Nürnberger Eisbärenbabys Flocke soll das Urteil am 7. März verkündet werden. Da steilte das mit dem Fall befasste Landgericht Nürnberg-Fürth heute nach einer Verhandlung mit.

Das Gericht deutete jedoch an, dass das Allgäuer Unternehmen den Namen «Flocke» möglicherweise aus Spekulationsgründen beim Patentamt hatte schützen lassen.

Quelle: Franken TV

BPatG: Inlandsvertreter II

24 W (pat) 97/07

Leitsätze:

Inlandsvertreter II

Beiladung des Präsidenten des DPMA zu folgenden grundsätzlichen Fragen:

1. Die Regelung des § 96 Abs. 4 MarkenG über die Weitergeltung einer Bestellung als Inlandsvertreter bis zur Anzeige eines neuen Vertreters ist nach der Übergangsbe-stimmung des § 165 Abs. 7 MarkenG nicht in Verfahren anwendbar, die (in der Ein-gangsinstanz) vor dem 1. Januar 2002 anhängig geworden sind. An dieser Rechtslage ändert die nachträglich (am 1. Juli 2006) erfolgte Aufhebung des § 165 Abs. 7 MarkenG nichts.

2. Eine Anwendung des § 96 Abs. 4 MarkenG kommt nur in Betracht, soweit und solange für ein markenrechtliches Verfahren oder eine Verfahrenshandlung gemäß § 96 Abs. 1 MarkenG die Bestellung eines Inlandsvertreters erforderlich ist. Für eine Weitergeltung der Inlandsvertretung außerhalb solcher anhängiger Verfahren besteht keine rechtliche Grundlage.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen nach Widerspruch (07/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 52 253

Nizzaklassen: 20, 25, 28

305 19 765
Gina Milano
Nizzaklasse: 25

305 49 917

Nizzaklassen: 36, 37, 42

305 60 592

Nizzaklassen: 33, 43

305 76 343
ARTHROMOL
Nizzaklasse: 05

306 51 216
Lemion
Nizzaklassen: 35, 38, 42

Quelle: DPMA