DPMA: Neue Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Einzelhandelsdienstleistungen

In den Entscheidungen des Bundespatentgerichts “BP Shop” (33 W (pat) 331/01) und “KAUFLAND” (33 W (pat) 128/05) hat das Bundespatentgericht ausgesprochen, dass diese Konkretisierung mittels Klassenziffern zu unbestimmt ist, insbesondere dass eine Dienstleistungsangabe wie “Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Waren der Klassen 1-34” nicht als zulässig erscheint.

Empfehlung der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seine Amtspraxis bislang noch nicht geändert. Im Hinblick auf mögliche gerichtliche Verfahren – etwa auch Widerspruchsverfahren – wird Anmeldern jedoch empfohlen, die Waren-/Dienstleistungsverzeichnisse im Sinne der Auffassung des Bundespatentgerichts genauer zu spezifizieren.

[…] Zur Konkretisierung der Einzel-/Großhandelsdienstleistungen kann ferner auf die jeweils zutreffenden Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation zurückgegriffen werden. Nicht sachdienlich erscheinen dagegen umfangreiche Auflistungen von Einzelwaren.

Quelle: DPMA

Löschungen (08/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 094 862
Backfrost
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 101 261
ALTERRA
Nizzaklassen: 05, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

395 37 239
DIAM
Nizzaklassen: 03, 05, 10, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 26 182
Atorlip
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 64 985
AXON
Nizzaklassen: 35, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 25 002
Don Keks
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 29 479
Netwell Services
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 17 290
Orthowell
Nizzaklasse: 05, 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 14 284

Nizzaklasse: 09, 16
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 29 388
Limes
Nizzaklassen: 29, 32, 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

WIPO: Gebührenänderung Finnland

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Finnlands im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung

Für bis zu drei Nizzaklassen: 254.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 95.- CHF

Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 365.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 95.- CHF

Verlängerung

Für bis zu drei Nizzaklassen: 286.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 151.- CHF

Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 413.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 151.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. April 2008 in Kraft treten.

Quelle: WIPO