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markenrechtliches Sammelsurium
Im Rechtsstreit um den Namen des Nürnberger Eisbärenbabys Flocke soll das Urteil am 7. März verkündet werden. Da steilte das mit dem Fall befasste Landgericht Nürnberg-Fürth heute nach einer Verhandlung mit.
Das Gericht deutete jedoch an, dass das Allgäuer Unternehmen den Namen «Flocke» möglicherweise aus Spekulationsgründen beim Patentamt hatte schützen lassen.
Quelle: Franken TV
Marken-Ouiz auf AOL
Leitsätze:
Inlandsvertreter II
Beiladung des Präsidenten des DPMA zu folgenden grundsätzlichen Fragen:
1. Die Regelung des § 96 Abs. 4 MarkenG über die Weitergeltung einer Bestellung als Inlandsvertreter bis zur Anzeige eines neuen Vertreters ist nach der Übergangsbe-stimmung des § 165 Abs. 7 MarkenG nicht in Verfahren anwendbar, die (in der Ein-gangsinstanz) vor dem 1. Januar 2002 anhängig geworden sind. An dieser Rechtslage ändert die nachträglich (am 1. Juli 2006) erfolgte Aufhebung des § 165 Abs. 7 MarkenG nichts.
2. Eine Anwendung des § 96 Abs. 4 MarkenG kommt nur in Betracht, soweit und solange für ein markenrechtliches Verfahren oder eine Verfahrenshandlung gemäß § 96 Abs. 1 MarkenG die Bestellung eines Inlandsvertreters erforderlich ist. Für eine Weitergeltung der Inlandsvertretung außerhalb solcher anhängiger Verfahren besteht keine rechtliche Grundlage.
Quelle: Bundespatentgericht
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
304 52 253

Nizzaklassen: 20, 25, 28
305 19 765
Gina Milano
Nizzaklasse: 25
305 49 917

Nizzaklassen: 36, 37, 42
305 60 592

Nizzaklassen: 33, 43
305 76 343
ARTHROMOL
Nizzaklasse: 05
306 51 216
Lemion
Nizzaklassen: 35, 38, 42
Quelle: DPMA
Community trade mark applications received
7.356
Community trade mark applications published
4.755
Community trade marks registered (certificates issued)
5.133
Community trade mark renewal applications
816
Quelle: Alicante News