Mission Marke – der Schulwettbewerb 2008

Mission Marke
Bereits zum zweiten Mal findet der Wettbewerb »Mission Marke« statt, zu dem wir Sie und Ihre Klassen ganz herzlich einladen. Mit dem Wettbewerb möchten wir die Verbraucherbildung bei Schülerinnen und Schülern stärken. Den Gewinnern winken Klassenexkursionen, Geld- und weitere attraktive Sachpreise.

Der Wettbewerb
Marken sind nicht einfach nur Waren. Marken sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Marken setzen Trends und haben vor allem bei Jugendlichen Kultstatus. Zugleich sind sie auch Streitobjekt – als Statussymbol, als Fälschungsobjekt, als Werbeträger.

Mit dem Schulwettbewerb »Mission Marke« möchten wir Schülerinnen und Schüler zu einer kritischen und kreativen Auseinandersetzung mit dem Thema »Marke« auffordern. Aufgerufen sind Klassen 8 bis 10 und 11 bis 12/13.

Quelle: Jugend+Bildung

Löschungen nach Widerspruch (08/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

397 32 060

Nizzaklassen: 09, 25, 41, 42

301 55 759
RESPICUR
Nizzaklasse: 05

302 10 678
BESTEA
Nizzaklassen: 30, 32

303 41 192
Lastopaste
Nizzaklassen: 05, 10

304 45 319
TWINSTIX
Nizzaklasse: 29, 30

305 21 667

Nizzaklassen: 35, 38, 41

305 21 668

Nizzaklassen: 35, 38, 41

305 21 669

Nizzaklassen: 35, 38, 41

305 21 670

Nizzaklassen: 35, 38, 41

305 26 882
DIÄTIN
Nizzaklassen: 03, 05, 29, 30

Quelle: DPMA

DPMA: Neue Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Einzelhandelsdienstleistungen

In den Entscheidungen des Bundespatentgerichts “BP Shop” (33 W (pat) 331/01) und “KAUFLAND” (33 W (pat) 128/05) hat das Bundespatentgericht ausgesprochen, dass diese Konkretisierung mittels Klassenziffern zu unbestimmt ist, insbesondere dass eine Dienstleistungsangabe wie “Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Waren der Klassen 1-34” nicht als zulässig erscheint.

Empfehlung der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seine Amtspraxis bislang noch nicht geändert. Im Hinblick auf mögliche gerichtliche Verfahren – etwa auch Widerspruchsverfahren – wird Anmeldern jedoch empfohlen, die Waren-/Dienstleistungsverzeichnisse im Sinne der Auffassung des Bundespatentgerichts genauer zu spezifizieren.

[…] Zur Konkretisierung der Einzel-/Großhandelsdienstleistungen kann ferner auf die jeweils zutreffenden Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation zurückgegriffen werden. Nicht sachdienlich erscheinen dagegen umfangreiche Auflistungen von Einzelwaren.

Quelle: DPMA

Löschungen (08/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 094 862
Backfrost
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 101 261
ALTERRA
Nizzaklassen: 05, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

395 37 239
DIAM
Nizzaklassen: 03, 05, 10, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 26 182
Atorlip
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 64 985
AXON
Nizzaklassen: 35, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 25 002
Don Keks
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 29 479
Netwell Services
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 17 290
Orthowell
Nizzaklasse: 05, 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 14 284

Nizzaklasse: 09, 16
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 29 388
Limes
Nizzaklassen: 29, 32, 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA