Streit um Flocke: Stadt Nürnberg gewinnt

Im Rechtsstreit um die Rechte an der Marke „Eisbär Flocke“ hat die Stadt Nürnberg am heutigen Freitag, 7. März 2008, einen klaren Erfolg verbuchen können. In einem Urteil hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Position der Stadt voll bestätigt. Das Gericht bestätigte im Wesentlichen die im Verfahren über den Widerspruch der Firma Fair Field GmbH gegen die von der Stadt Nürnberg erwirkte Einstweilige Verfügung. Wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte habe die Firma durch ihre Markenanmeldung die Stadt bei der Vermarktung von Flocke „gezielt“ behindern und „absahnen“ wollen. Aus Sicht der Stadt haben nach diesem Urteil etwaige andere Trittbrettfahrer überhaupt keine Grundlage mehr. Wer nicht freiwillig mögliche Absichten begrabe, werde nur noch Kosten haben.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Nürnberg

Via: Class 46

WIPO: Deutsche Telekom erfolgreich

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Deutsche Telekom AG auf Basis der Markenrechte an den Kennzeichen T-MOBILE und T-MOBIL die Domains tmobilepicrures.com, t-mobilepicturee.com, tmobilepicturez.com, tmobilepidtures.com, t-mobilepoctures.com und t-mobilwpictures.com erstritten.

(Fall Nr.: D2007-1916)
Deutsche Telekom AG v. Domain Investments LLC

Löschungen nach Widerspruch (09/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 26 653
PRO ERGO
Nizzaklassen: 35, 36

301 53 427

Nizzaklassen: 35, 37, 42

303 10 326
COMPRILEGS
Nizzaklasse: 10

303 53 543
AffiliPlus
Nizzaklassen: 16, 35, 38

304 11 008

Nizzaklassen: 05, 29, 30

305 04 153

Nizzaklasse: 16

305 07 557
CRYSS
Nizzaklasse: 32

Quelle: DPMA