Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat der US-Sportartikelproduzent Converse Inc. die Domain converse.fr erstritten.
(Fall Nr.: DFR2008-0010)
Converse Inc. contre Eurotastic Ltd
markenrechtliches Sammelsurium
Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat der US-Sportartikelproduzent Converse Inc. die Domain converse.fr erstritten.
(Fall Nr.: DFR2008-0010)
Converse Inc. contre Eurotastic Ltd
Die aktuelle Ausgabe 04/2008 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
Leitsatz:
FlowParty/flow
Eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen kann dadurch begründet werden, dass eine einem Dritten gehörende ältere Marke als Stammbestandteil einer insgesamt prioritätsjüngeren Markenserie verwendet wird (Abweichung von BPatG, Beschl. v. 20.1.1992, 30 W (pat) 212/91). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die in die jüngere Markenserie übernommene ältere Marke durch Benutzung (auch) als Firmenkennzeichnung Hinweischarakter auf das Unternehmen des Inhabers der älteren Marke erlangt hat.
Quelle: Bundespatentgericht

Community trade mark applications received
7542
Community trade mark applications published
6900
Community trade marks registered (certificates issued)
7593
Community trade mark renewal applications
1141
Quelle: Alicante News
Aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger:
BlogHaus
Das BlogHaus
Bloghaus-Clique
Da die in der Anzeige genannte Rechtsanwältin z.B. für die Senderfamilie der ARD tätig ist, kann man prima über ein passendes Format spekulieren.
Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 011.3
Dresdner Christstollen, Dresdner Stollen, Dresdner Weihnachtsstollen
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzverband Dresdner Stollen e.V.
Art des Erzeugnisses:
Klasse 2.4 Feine Backwaren
Nach Überzeugung der Markenabteilung besitzt der Dresdner Stollen national und international ein hohes Ansehen, das auf seinem Ursprung in Dresden beruht (Art. 2 Abs. 1b) der Verordnung).
Die eingeholten Stellungnahmen belegen deutlich, dass es sich beim Dresdner Stollen um eine regionale Spezialität handelt, die weit über Deutschland hinaus einen hohen Bekanntheitsgrad und einen guten Ruf erlangt hat.
Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 006.3
Göttinger Stracke
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzgemeinschaft Göttinger Wurstwaren,
Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse
Der Schutz begründende Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis ” Göttinger Stracke ” und seinem geografischen Ursprung ergibt sich aus dem besonderen Ansehen, das jenes infolge seiner Herkunft aus Göttingen genießt (vgl. Art. 2 Abs.1 b) 2. Spiegelstrich der Verordnung). Herkunftsbedingte objektive Produktmerkmale müssen darüber hinaus nicht vorliegen.
Die Göttinger Stracke besitzt in der Stadt und in der Region Göttingen einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und ist dort beim Verbraucher als regionale Wurstsorte sehr beliebt.
Quelle: DPMA