Tchibo lagert seine Markenverwaltung aus

In der 28. Kalenderwoche hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Übertragung eines größeren Markenportfolios der TCHIBO GmbH, Hamburg auf die Tchibo Markenverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Gallin veröffentlicht.

Die Eintragung der Tchibo Markenverwaltungs GmbH & Co. KG beim Amtsgericht Schwerin erfolgte am 26.10.2007 unter der Nummer HRA 2757.

Löschungen nach Widerspruch (28/2008)

Die nachfolgende Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 15 208
Getränke Power
Nizzaklassen: 32, 33

301 28 996
Picoletto
Nizzaklasse: 30

303 27 615
AKADNET
Nizzaklassen: 16, 38, 41

304 33 661
Alter Ego
Nizzaklassen: 16, 41

304 67 167
Buena Vista
Nizzaklassen: 09, 28

304 67 618
Alphajuris
Nizzaklasse: 41

305 12 697
Twin-Prothese
Nizzaklasse: 10

306 42 022

Nizzaklassen: 38, 42

307 00 117
Dental-Concept-Nord GmbH
Nizzaklassen: 10, 44

307 07 999
BIOVITA
Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA

Das Auto und die IPC

Internet-Präsentation und Ausstellung im Deutschen Patent- und Markenamt

Eine der Lieblingsdomänen deutscher Erfinder war und ist der Kraftfahrzeugbau.
Aber auch Laien interessieren sich für die neuesten Entwicklungen der Automobiltechnik.
Für uns ein willkommener Anlass, um gerade auch “Patent-Neulingen” die “Internationale Patent-Klassifikation (IPC)” anhand von Erfindungen rund um das Thema “Auto” nahe zu bringen.

Quelle: DPMA

OLG Düsseldorf: Deutsche Marke vs. “.com”-Domain

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 U 93/07

Entscheidungsdatum: 22.04.2008

Normen: UWG § 3, § 4 Nr. 9 und Nr. 10, § 8; ZPO § 91a, MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2, Abs. 4

Leitsätze der Redaktion:
Ein ausländischer Vertriebspartner eines deutschen Unternehmens, der auf einen lokal umgrenzten Zielmarkt beschränkt ist (hier die Golfregion), ist nicht berechtigt, eine “.com”-Domain zu registrieren und zu nutzen, die mit dem heimischen Unternehmenskennzeichen identisch ist.

Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vertriebspartner seitens des Markeninhabers der Vertrieb unter der Markenbezeichnung nur in einem regional begrenzten Gebiet vertraglich gestattet ist, die Nutzung einer – nicht (mehr) national gebundenen – “.com”-Domain im internationalen Geschäftsverkehr aber den Eindruck erweckt, dass der Vertrieb weltweit – und somit auch in Deutschland – erfolgt.

Quelle: Bettinger.de

Kanada: Einigung im Streit um iPhone

Markenstreit beigelegt: Apple und Comwave einigten sich

[…] Details der außergerichtlichen Einigung sind nicht bekannt, Apple Kanada beantwortete keine diesbezüglichen Anfragen der Zeitung. Sicher ist aber, dass Apple die alleinigen Rechte an dem Markennamen iPhone erhalten und Comwave bis zum 9. November 2008 die Nutzung des Begriffes für seine Dienste einstellen wird. Auch wenn es keine Informationen über die genaue Gestalt des Vergleichs gibt, wird Comwave vermutlich nicht ohne eine gewisse Abfindung vom Verhandlungstisch gegangen sein.

Quelle: maclife.de

Historische Pharmamarke zieht um

Im stolzen Alter von fast 113 Jahren siedelt die Wortmarke Aponal (Registernummer: 12186) wieder nach Deutschland über.

Die Marke befand sich zuletzt im Besitz der Schweizer F. Hoffmann-La Roche AG und wurde jetzt an die Cheplapharm Arzneimittel GmbH mit Sitz in Mesekenhagen übertragen.

Mit Priorität vom 13.11.1895 genießt die Marke laut DPMA Schutz für “Ein pharmazeutisches Präparat“.
Ob diese Angabe dem DPMA heute nicht zu unbestimmt wäre?