“Ist durch das RechtsdienstleistungsG die Anmeldung von Marken für Dritte durch Nichtjuristen legal?” hatte ich die MarkenBlog-Leser im Rahmen einer Abstimmung gefragt.
Die Antwort fiel mit 69% eindeutig gegen die Markenanmeldung durch Nichtjuristen aus. 18% der der Befragten sehen einen höchstrichterlichen Klärungsbbedarf in dieser Frage.

Die aktuelle Abstimmung beschäftigt sich mit der Frage, ob das amtliche Markenregister zu jeder Marke den verantwortlichen Prüfer des DPMA veröffentlichen sollte.


