Sonntagslinks

Produkt-Piraterie trifft Mittelstand

More Than a Name: Japanese Super-brands Diversify

Chrysler’s Ad Tells Consumers Its JEEP SUVs Are Special, Not Generic

Anwaelte-VZ

All’s Well That Ends Well: LV v. Nadia Plesner

9369 Kronkorken aus 153 Ländern

Paul Simon v Clock that plays ‘Bridge Over Troubled Waters”

The Ten Worst Non-Automotive Product Tie-Ins With Automotive Brands (Danke an Ralf für den Link!)

Der King of Pop feiert 50. Geburtstag

Michael Jackson wird 50 – aber seine Marken sind schon tot!

Jedenfalls gilt das für die nachfolgenden Wort-/Bildmarken und auch für den Großteil der beim US Patent & Trademark Office verzeichneten Wortmarken.

US Marke
Serial Number 74398855

Status: DEAD

Deutsche Marke
Registernummer 1082733

Status: Gelöscht

Markeninhaberin war jeweils die Triumph International, Inc. aus Los Angeles.
Dieses Unternehmen hält beispielsweise auch die Wortmarken “Michael Jackson”.

Quelle: DPMA, USPTO

WIPO: Gebührenänderung Ghana

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Ghanas im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung
Erster Teil:
Klassenunabhängig: 157.- CHF

Zweiter Teil:
Klassenunabhängig: 105.- CHF

Verlängerung
Klassenunabhängig: 355.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 16. September 2008 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

EU vs. Produktpiraterie

Der EU-Abgeordnete Gianluca Susta macht sich in einem Entwurf (PDF-Datei) für einen Bericht des EU-Parlaments zu Auswirkungen von Produktfälschung für ein deutlich verschärftes Vorgehen gegen Produktpiraterie stark. Zu dem umfangreichen Bündel an Maßnahmen, die der italienische Liberale vorschlägt, gehört die Einrichtung einer EU-Behörde zur Koordinierung der Maßnahmen gegen Produktpiraterie. Die Behörde soll die Effizienz der Maßnahmen steigern und “Synergien” mit der Privatwirtschaft schaffen.

Quelle: Heise

Löschungen nach Widerspruch (34/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 38 625
Omega-Pohl
Nizzaklasse: 05

303 43 163
Vitano
Nizzaklasse: 30

303 43 164
Vitello
Nizzaklasse: 30

304 19 232

Nizzaklassen: 35, 41

304 36 849
TWINGLE
Nizzaklassen: 39, 41, 43

306 30 933
Mondwasser
Nizzaklassen: 05, 32

306 45 458
The Kaiserwasser
Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA

BGH: EROS

I ZR 190/05

UWG §§ 3, 4 Nr. 10

Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

MarkenG § 4 Nr. 2

Für den Erwerb einer Benutzungsmarke reicht es aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren aus einem bestimmten – wenn auch namentlich nicht bekannten – Herstellerunternehmen sieht.

BGH, Urt. v. 26. Juni 2008 – I ZR 190/05 – OLG Frankfurt am Main
LG Frankfurt am Main

Quelle: Bundesgerichtshof

via: Dr. Bahr