BPatG: Signalgelb

29 W (pat) 58/06

Leitsatz:

Farbmarke Signalgelb

1. Außergewöhnliche Umstände im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Unterscheidungskraft abstrakter Farbmarken (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 – Libertel) können nur dann angenommen werden, wenn die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen Teil eines in sich abgeschlossenen, von den Kennzeichnungsgewohnheiten anderer Branchen unabhängigen und somit spezifischen Marktsegments im wirtschaftlichen Sinne sind.

2. Bei kostenlosen E-Mail-Diensten ist dies nicht der Fall. Die betriebliche Herkunftsfunktion eines Farbzeichens lässt sich daher nicht in Bezug auf die konkrete Dienstleistung beurteilen.

3. Die Unterscheidungskraft kann daher nicht geprüft werden. Eine Eintragung ist nur im Wege der Verkehrsdurchsetzung möglich.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen (35/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 84 321
WASSERMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 84 322
EUROMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 84 324
AQUAMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 84 325
SODAMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 25 239
MULTIMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

302 01 527
Fürst Pückler’s Spreewald Perle
Nizzaklassen: 03, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 02 018
Fürst Pückler
Nizzaklassen: 11, 32, 35
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 02 299
Fürst Pückler’s Spreewald Korn
Nizzaklassen: 03, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 04 081
Fürst Pückler
Nizzaklassen: 29, 30, 31, 33, 34
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

DPMA: Neues Formular zur Markenanmeldung

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat das neue Formular zur Markenanmeldung veröffentlicht.

Für den Antrag auf Erteilung einer nationalen Marke ist ab 1. September 2008 der nachfolgend abgedruckte Vordruck (W7005) zu verwenden. Der Vordruck einschließlich der erläuternden Hinweise auf der Rückseite bzw. auf dem Beiblatt ist der aktuellen Rechtslage angepasst worden.

Quelle: DPMA