Löschungen nach Widerspruch (35/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 11 850

Nizzaklassen: 35, 38, 41, 42

300 36 342

Nizzaklassen: 35, 41

301 36 512
E-Tropolis
Nizzaklassen: 35, 42

303 17 842
Dolex
Nizzaklasse: 05

303 62 317
PATIO
Nizzaklassen: 06, 19, 22, 24

304 55 188

Nizzaklasse: 25

304 71 375
FERROX
Nizzaklassen: 02, 03

305 12 427
Medi-Qi-Salbe
Nizzaklassen: 05, 44

305 75 010

Nizzaklasse: 11

Quelle: DPMA

Arschgeweih

Registernummer: 30522238

Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Schreibwaren

Klasse 35: Durchführung von Werbung und Promotionaktionen

Klasse 38: Telekommunikation, Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen/-programmen und Websites über drahtlose und drahtgebundene Netze; Übertragung von Daten und Dateien über das Internet; Ausstrahlung von Film-, Ton-, Video- und Fernsehproduktionen

Klasse 41: Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Durchführung von musikalischen Veranstaltungen und Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung); Film-, Ton-, Video- und Fernsehproduktion; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen sowie Bücher, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse gespeichert auf entsprechenden elektronischen Medien (einschließlich CD-ROM und Cd-I); Veranstaltung von Musik- und Unterhaltungsdarbietungen; Betrieb einer Diskothek

Quelle: DPMA

BPatG: Signalgelb

29 W (pat) 58/06

Leitsatz:

Farbmarke Signalgelb

1. Außergewöhnliche Umstände im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Unterscheidungskraft abstrakter Farbmarken (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 – Libertel) können nur dann angenommen werden, wenn die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen Teil eines in sich abgeschlossenen, von den Kennzeichnungsgewohnheiten anderer Branchen unabhängigen und somit spezifischen Marktsegments im wirtschaftlichen Sinne sind.

2. Bei kostenlosen E-Mail-Diensten ist dies nicht der Fall. Die betriebliche Herkunftsfunktion eines Farbzeichens lässt sich daher nicht in Bezug auf die konkrete Dienstleistung beurteilen.

3. Die Unterscheidungskraft kann daher nicht geprüft werden. Eine Eintragung ist nur im Wege der Verkehrsdurchsetzung möglich.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen (35/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 84 321
WASSERMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 84 322
EUROMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 84 324
AQUAMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 84 325
SODAMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 25 239
MULTIMAX
Nizzaklassen: 01, 06
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

302 01 527
Fürst Pückler’s Spreewald Perle
Nizzaklassen: 03, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 02 018
Fürst Pückler
Nizzaklassen: 11, 32, 35
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 02 299
Fürst Pückler’s Spreewald Korn
Nizzaklassen: 03, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 04 081
Fürst Pückler
Nizzaklassen: 29, 30, 31, 33, 34
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA