WIPO: Jordanien tritt dem Wiener und Nizzaer Abkommen bei

Die World Intellectual Property informiert über den Beitritt des Königreiches Jordanien zum Wiener und Nizzaer Abkommen.

Das Nizzaer Abkommen dient der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen. Das Wiener Abkommen regelt die Klassifikation der Bildbestandteile von Marken.

Quelle: WIPO

MontagsMarken 38. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 17.09.2007. An diesem Tag wurden insgesamt 249 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

30760799

Nizzaklassen: 16, 25, 33, 34

30756379

Nizzaklasse: 35

30759383

Nizzaklassen: 16, 35, 36, 45

30760848

Nizzaklassen: 02, 04, 07, 11, 12, 22, 27, 29, 30, 33, 36, 37, 44, 45

Quelle: DPMA

Ausgewandert oder Doppelgänger?

… fragte ich mich bei folgendem Statement aus der Wiener Zeitung:

Slogan ist aber nicht gleich Slogan. “Das wichtigste Erfordernis bei einer Wortmarke, mit der man einen Slogan registrieren könnte, ist die Unterscheidungskraft”, erklärt Michael Horak, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schönherr.

Ist aber wohl offenbar ein Namensvetter mit demselben Tätigkeitsbereich.

Wer würde auch aus der schönen Landeshauptstadt Niedersachsens in nach Wien gehen ;-)