WIPO: Erfolg für Lidl

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Lidl Stiftung & Co. KG die Domains lidl-strom.com, lidlstrom.com, lidlstrompaket.com und lidl-strompaket.com erstritten.

Ob der Tatsache, dass die Domaininhaberin eine in Deutschland ansässige Gesellschaft ist, erscheint die Wahl des UDRP-Verfahrens statt des normalen Rechtsweges auf den ersten Blick ungewöhnlich. Das UDRP-Verfahren bietet aber zwei entscheidende Vorteile. Einerseits kann die Domain während des Verfahrens vom Inhaber nicht an Dritte, z.B. im Ausland übertragen werden. Andererseits kann der Inhaber prioritärer Rechte am Ende eines erfolgreich geführten Schiedsverfahrens die Domainübernehmen. Auch die schnelle Abwicklung spricht für ein Verfahren vor der WIPO.

Nachteilig wirkt sich allerdings die Tatsache aus, dass die beschwerdeführende Partei auf den eigenen Kosten für Schiedsgericht und Anwalt sitzen bleibt.

(Fall Nr.: D2008-0724)
Lidl Stiftung & Co. KG v. SellDa GmbH

BPatG: (Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte

26 W (pat) 69/05

Leitsatz:

(Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte

Die Eintragung des aus dem Staatswappen der ehemaligen DDR und dem dieses Wappen umgebenden Schriftzug “FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT” bestehenden, von den Sicherheitskräften der ehemaligen DDR anlässlich von Auszeichnungen als Medaille bzw. Orden benutzten Wort-Bild-Symbols ist gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG von Amts wegen zu löschen, weil seine Eintragung von einem beachtlichen Teil der inländischen Durchschnittsverbraucher als politisch anstößig empfunden wird und ersichtlich gegen die guten Sitten verstößt.

Quelle: Bundespatentgericht

Registernummer/Aktenzeichen: 30336375.4

Quelle: DPMA

Löschungen (29/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 119 780
Spielopoly
Nizzaklasse: 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 32 437
EUROPOLY
Nizzaklassen: 09, 16, 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 54 297
Vastu
Nizzaklassen: 19, 37, 41, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

399 35 535
GENOPOLY
Nizzaklassen: 16, 28, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 06 054

Nizzaklasse: 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

beck-blog – Markenschutz verweigert

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat der Wortmarke beck-blog (Aktenzeichen: 302008002462.3) die Markeneintragung verweigert.

Die Marke beantragte mit Anmeldedatum 15. Januar 2008 den Schutz für:
Klasse 09: Disketten, Compact-Discs (ROM, Festspeicher)
Klasse 16: Bücher, Zeitschriften
Klasse 38: Sammeln, Liefern von Nachrichten im Internet, elektronische Nachrichtenübermittlung im Internet
Klasse 41: Herausgabe von Texten (ausgenommen Werbetexte)
Klasse 42: Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, Dienstleistung eines Providers, nämlich Aktualisierung von Computersoftware und Vermietung des Zugriffs zu Datenbanken

Quelle: DPMA

Österreich: Fu Long – Update im Panda-Markenstreit

Gleich vier Markenanmeldungen (siehe Newsletter 2/2008) sorgten für Aufregung um den im vergangenen August im Tiergarten Schönbrunn geborenen Pandabären Fu Long. Das Problem bei der Sache: Der Tiergarten Schönbrunn ließ sich mit der Markenanmeldung zu lange Zeit und ging mit seiner Anmeldung am 30. November 2007 nur als Dritter durchs Ziel. Die Probleme sind jetzt natürlich umso größer: Im Februar 2008 reichte die Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft jedenfalls eine Löschungsklage gegen die von einem Kärntner bereits am 22. Oktober 2007 registrierte Marke Fu Long ein.

Der Belangte hatte bis Ende Mai 2008 Zeit, auf die Löschungsklage zu antworten. Er ließ diese Frist ungenützt verstreichen.

Quelle: Newsletter des Österreichischen Patentamtes

via: Class 46