Daimler entsorgt LKW-Marke

Insgesamt will Daimler 3.500 Arbeitsplätze streichen. Die Traditionsmarke “Sterling Trucks” wird im März 2009 sterben. Der Konzern wird sich in den USA und Kanada auf die Marken Freightliner und Western Star konzentrieren. Mit dem Ende von Sterling wird zugleich die Lkw-Produktion im Werk St. Thomas im kanadischen Bundesstaat Ontario beendet. Auch das Werk in Portland im US-Bundesstaat Oregon soll stillgelegt werden. Die dort bisher gebauten Western-Star-Lkw kommen künftig aus Santiago in Mexiko.

Quelle: ARD

Zur Geschichte der Marke Sterling führt Wikipedia folgende Informationen:

Die Firma Sterling Motor Truck wurde 1916 in Milkwaukee (USA) gegründet. Im Jahr 1932 baute Sterling Cummins Dieselmotoren in seine LKW ein und übernahm den LKW-Produzent LaFranze-Republic in Alma / Michigan (USA). Sterling wurde 1951 von White Truck übernommen und noch bis 1953 unter Sterling-White angeboten. Ab 1951 übernahm White Truck den Service und Verkauf von Freightliner. Von 1963 bis 1977 wurde der Doppelname White-Freightliner benutzt. Im Jahr 1981 übernahm Mercedes-Benz die Freightliner Corporation.

1997 übernahm die zu Daimler-Benz (heute Daimler AG) gehörende Freightliner Corporation den Bereich schwerer LKW des amerikanischen Ford-Konzerns. Seit 1998 werden auch wieder Produkte unter dem Namen Sterling vertrieben.

In den Kneipen wird gepanscht

Eine Form von Markenpiraterie, die offenbar auch in Deutschland fröhlich praktiziert wird. Also Augen auf beim Kneipenbesuch und im Zweifel heißt es dann eben “Das ist kein Jim Beam!”.

Um Kosten zu sparen, ersetzten Bars auf der Karte ausgewiesene Markenspirituosen durch No-Name-Produkte. “Das ist für uns ein Problem”, heißt es bei Bacardi Deutschland.

Der Rumhersteller kontrollierte selbst rund 100 verdächtige Gaststätten. Das Ergebnis: Knapp 70 wurden beim Panschen erwischt.

Quelle: WELT

Interessanter Markeninhaber

Unter der Registernummer 1188114 führt das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke HELIKIT.

Eine Apotheke als Markeninhaber?

In dem Zusammenhang kann man sich mal §7 MarkenG zu Gemüte führen:

§ 7 Inhaberschaft

Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1.natürliche Personen,
2.juristische Personen oder
3.Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.