EU: Kodifizierte Fassung der Markenrichtlinie

Die Europäische Union hat eine kodifizierte Fassung der Markenrichtlinie veröffentlicht, die die nationalen Rechtsvorschriften über Marken harmonisiert. Die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ersetzt ohne Vornahme substantieller Änderungen den Inhalt der Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 in seiner im Jahre 1992 durch Beschluss des Rates geänderten Fassung.

Quelle: HABM

MontagsMarken 47. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 19.11.2007. An diesem Tag wurden insgesamt 285 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

30775266

Nizzaklasse: 32

30775163

Nizzaklassen: 35, 36, 41, 42

30775080

Nizzaklassen: 09, 16, 18, 25, 42

30774225

Nizzaklassen: 16, 25, 34

Quelle: DPMA

DPMA und USPTO vereinbaren Partnerschaft

Heute unterzeichneten Vertreter des deutschen und des amerikanischen Patentamts ein Abkommen über eine künftige Zusammenarbeit beider Behörden.

“Die Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Patentamt, das wie das Deutsche Patent- und Markenamt zu den fünf größten nationalen Patentämtern der Welt gehört, ist uns sehr wichtig.”, so Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts. “Gemeinsam mit den amerikanischen Kolleginnen und Kollegen treten wir für einen wirksamen Schutz geistigen Eigentums ein, fördern so Innovationen und unternehmerisches Handeln.”

Mit der gemeinsamen Erklärung nehmen das deutsche und das amerikanische Patentamt erstmals eine Zusammenarbeit auf. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeits- und Leitungsebenen beider Ämter werden regelmäßig Informationen austauschen und so genannte Best Practices diskutieren. Im Mittelpunkt der Kooperation werden ein Patentprüferaustausch sowie ein gemeinsames Pilotprojekt zum Patent Prosecution Highway stehen. Der Austausch und die gegenseitige Nutzung von Rechercheergebnissen sollen dazu beitragen, die Qualität der Prüfung zu verbessern und das Verfahren zu beschleunigen. Darüber hinaus sollen Fragen der Patentqualität und des Qualitätsmanagements erörtert werden.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA