Neujahrsmarke

Die erste Markenanmeldung des Jahres 2008 führte leider nicht zum gewünschten Resultat:

Aktenzeichen: 302008000001
Gesundes Aktives Leben
Nizzaklassen: 16, 41, 44
Rechtsstand: Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)

Quelle: DPMA

2008 – Silvestermarken boomen

Jedenfalls finden sich für das Jahr 2008 insgesamt elf Markenanmeldungen für den Wortbestandteil “Silvester”, allerdings stammen alle Anmeldungen von der gleichen Anmelderin.

Registernummer: 302008046618

Anmeldedatum: 21.07.2008
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 14, 16, 21, 25, 30, 32, 33, 34

Registernummer: 302008046619

Anmeldedatum: 21.07.2008
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 14, 16, 21, 25, 30, 32, 33, 34

Quelle: DPMA

Über den historischen Silvester I. berichtet die Wikipedia:

Silvester I. († 31. Dezember 335 in Rom), dessen Namenstag am letzten Tag des Kalenderjahres gefeiert wird (vgl. Silvester), amtierte von 314 bis zu seinem Tod 335 als Bischof von Rom (Papst).

Silvester folgte am 31. Januar 314 Miltiades als Papst. Sein Name wurde 813 in den Kirchenkalender aufgenommen. Nach ihm wurde der später heilig gesprochene Marcus Papst.

Nach einer Legende aus dem 5. Jahrhundert soll Silvester den kranken römischen Kaiser Konstantin den Großen vom Aussatz geheilt und getauft haben. Dies berichtet die mittelalterliche Legenda Aurea des Jacobus de Voragine. Dafür soll Silvester von Konstantin das sogenannte Patrimonium Petri, das die Grundlage des späteren Kirchenstaates bildete, zum Geschenk erhalten haben, siehe auch Konstantinische Schenkung. Diese Legende entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Konstantin hatte bereits 313 im Toleranzedikt von Mailand das Christentum offiziell erlaubt und beim Konzil von Nicaea 325, an dem Silvester persönlich nicht teilnahm, sich aber von zwei Presbytern vertreten ließ, das erste Glaubensbekenntnis, das Nicaenum, festschreiben lassen.

Silvester starb am 31. Dezember 335. Sein Leichnam wurde in der Priscillakatakombe an der Via Salaria Nova in Rom beigesetzt.

Medi-Fake – Schlag gegen Medikamenten-Schmuggler

Mit der ersten gemeinsamen Aktion namens MEDI-FAKE haben die europäischen Zollbehörden eine Rekordzahl von 34 Millionen gefälschter oder verbotener Tabletten beschlagnahmt. Laut der EU-Kommission ist dies die größte Zahl illegaler Medikamente, die jemals in Europa gefunden wurde.

Auf der Grundlage eines von der Kommission verbreiteten Risikoprofils haben die Zollbehörden der 27 Mitgliedstaaten zwei Monate lang in einer koordinierten Aktion illegale Medikamente abgefangen, die in die EU eingeführt werden sollten. Bei den sichergestellten Arzneimitteln handelte es sich um Antibiotika, Krebs- und Malariamedikamente, cholesterinsenkende Medikamente sowie Schmerzmittel, Viagra und Drogenausgangsstoffe. Diese erste EU-weite koordinierte Aktion brachte mit mehr als 34 Millionen sichergestellter Tabletten spektakuläre Ergebnisse.

Quelle: Original ist genial

HABM: Veränderungen im Recherchesystem

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Neuerungen bezüglich des Recherchesystems für Gemeinschaftsmarken.

Vier nationale Ämter haben entschieden aus dem Recherchesystem auszusteigen. Es handelt sich dabei um die nationalen Markenämter von Irland, Portugal, Schweden und Großbritannien.

Bei den verbleibenden 12 nationalen Ämtern handelt es sich um solche aus Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Griechenland, Spanien, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und aus Finnland.

Für eine einheitliche Gebühr werden die im März 2009 fakultativ gewordenen nationalen Recherchen in allen teilnehmenden Ämtern durchgeführt. Für Marken, die 2008 eingegangen sind, werden die nationalen Recherchen in 16 nationalen Ämtern durchgeführt, wofür eine Gebühr in Höhe von 192 EUR anfällt. Für Marken, die in 2009 eingehen, werden nationale Recherchen in den verbleibenden 12 Ämtern durchgeführt werden. Die dafür anfallende Gebühr wird 144 EUR betragen.

Quelle: HABM

Fazit: Der Blindfaktor steigt. Recherchen werden demnach nur noch für 12 von 27 Mitgliedsstaaten angeboten. Der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke kommt also guten Gewissens um eine professionelle Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung nicht herum.

Löschungen nach Widerspruch (51/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 41 576
ST. BONIFATIUS
Nizzaklassen: 05, 32

303 28 700
apotheke am dm
Nizzaklassen: 03, 05, 44

303 54 068
Spiru Vital
Nizzaklassen: 05, 29

305 14 892

Nizzaklassen: 35, 36

305 36 399

Nizzaklasse: 07

306 12 513

Nizzaklassen: 30, 43

306 39 567
EURO Gipfelweiß
Nizzaklasse: 02

306 62 643

Nizzaklassen: 35, 36, 38

306 69 107
MACH 2
Nizzaklassen: 35, 38, 42

306 77 103
DENTARIUM
Nizzaklassen: 03, 05, 44

307 49 286
VOXPEN
Nizzaklassen: 09

307 52 018
Mesostar
Nizzaklasse: 10

Quelle: DPMA