BPatG: “ACHKARRER CASTELLO”

26 W (pat) 94/06

Leitsatz:

“ACHKARRER CASTELLO”

1. Nicht jede unmittelbare Abfolge einer geografischen Herkunftsangabe für Wein und eines weiteren Begriffs oder Phantasiewortes stellt eine zur Täuschung des Durchschnittsverbrauchers über die geografische Herkunft und die Qualität von Weinen und Schaumweinen geeignete oder eine nach den Bestimmungen des Weinrechts unzulässige sog. Scheinlagebezeichnung dar.

2. Neben der räumlichen Anordnung, der Schriftart und der Schriftgröße der einzelnen Bestandteile sind für die Beurteilung der Frage, ob der Verbraucher irrtümlich eine – tatsächlich nicht existierende – Lagebezeichnung annimmt, auch alle weiteren Umstände, die für ihn ohne gedankliche Analyse der Marke unmittelbar ersichtlich sind, wie z. B. die Art, der Begriffsgehalt und die sprachliche Herkunft des an die Ortsangabe angefügten weiteren Wortes, von Bedeutung.

3. Die Bezeichnung “ACHKARRER CASTELLO” ist nicht geeignet, den Eindruck einer Scheinlagebezeichnung zu erwecken und deshalb auch nicht geeignet, das Publikum über die Qualität oder andere für den Kaufentschluss wesentliche Eigenschaften von Weinen, Schaumweinen und anderen alkoholischen Getränken zu täuschen, da es in Achkarren eine – wenn auch ähnlich lautende – Lage gibt, von der die Weine stammen können. Allein ein möglicher Irrtum über den tatsächlichen Namen der Lage stellt keine i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG relevante Täuschungsgefahr dar.

Quelle: Bundespatentgericht

SuperBowl wandert westwärts

Von Jena, der Heimat des bisherigen Markeninhabers zieht die Marke nunmehr gen Westen in die Niederlande um.

Die NFL Properties Europe B.V. mit Sitz im niederländischen Rijswijk hat die Wortmarke SuperBowl (Registernummer: 307 21 979) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 04.04.2007 Schutz in den Nizzaklassen 41 und 43. Beansprucht werden folgende Dienstleistungen:

Klasse 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Betrieb eines Clubs (Unterhaltung), Betrieb eines Nachtclubs, Betrieb eines Gesundheitsclubs, Betrieb von Varieteetheatern, Durchführung von Liveveranstaltungen, Produktion von Shows, Partyplanung, Betrieb einer Modellagentur (Künstlerdienste), Dienste von Unterhaltungskünstlern, Veranstaltung von Unterhaltungsshows

Klasse 43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen, insbesondere Betrieb einer Bar, Verpflegung von Gästen in Cafés, Verpflegung von Gästen in Cafeterias, Verpflegung von Gästen in Restaurants, Verpflegung von Gästen in Snackbars, Vermietung von Gästezimmern, Zimmervermittlung (Hotels, Pensionen), Betrieb von Hotels, Betrieb von Motels

Quelle: DPMA

Der Super Bowl ist das Finale der US-amerikanischen American-Football-Profiliga National Football League (NFL). Er findet aktuell am ersten Sonntag im Februar statt, ist weltweit eines der größten Einzelsportereignisse und erreicht in den Vereinigten Staaten regelmäßig die höchsten TV-Einschaltquoten des Jahres. Neben dem Interesse am Spiel sorgen diverse Festivitäten für das große Interesse an diesem Sportereignis. Eines der Highlights ist die Halbzeitshow, in der jedes Jahr eine spektakuläre Show geboten wird. Das Spiel und die umrahmenden Festivitäten werden zusammen Super Bowl Sunday genannt. Dieser hat im Laufe der Jahre den Status eines inoffiziellen nationalen Feiertages erreicht.

Quelle: Wikipedia

Die NFL Properties Europe ist auch Inhaberin diverser deutscher und europäischer Markenrecht an dem Kennzeichen “Super Bowl”.