
Der aktuelle Newsletter März 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (22 Seiten im PDF-Format)
markenrechtliches Sammelsurium

Der aktuelle Newsletter März 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
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Angemeldet am 19.03.1909
Registernummer: 118463
Baumkisker
Nizzaklassen: 32, 33
Inhaber: Gebr. Kisker OHG
Registernummer: 119415
Markes
Nizzaklassen: 07, 12
Inhaber: MARKES & CO. Kommanditgesellschaft
Registernummer: 123633
Choklets
Nizzaklasse: 30
Inhaber: Barry Callebaut AG
Quelle: DPMA
Registernummer: 123022

Nizzaklasse: 12
Waren & Dienstleistungen: Fahrradschlösser, Kettenkästen, Fahrräder, sowie deren Einzelteile, Zubehörteile, Ausrüstungsstücke und zwar: Rahmen und Rahmenteile, Gabeln, Räder, Felgen aus Holz und Eisen, Freilaufnaben mit und ohne Bremse, Luftschläuche, Innenschläuche und Laufdecken, Tretkurbellager, Pedale, Bremsen für Hand-, Fuß- oder Kraftbetätigung und deren Teile, Sattel, Kotfänger, Lenkstangengriffe, Gepäckhalter, Hupen, Glocken, Luftpumpen
Anmeldetag: 18.03.1909
Rechtsstand: Gelöscht
Quelle: DPMA

Community trade mark applications received
6307
Community trade mark applications published
7574
Community trade marks registered (certificates issued)
10485
Community trade mark renewal
1110
Quelle: Alicante News
28 W (pat) 233/07
Leitsätze:
MINI PLUS
1. Das Tatbestandsmerkmal “jegliche” i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG lässt nicht den Schluss zu, dass bereits jede noch so geringe, irgendwie geartete Unterscheidungskraft ausreichend wäre, um die markenrechtliche Herkunftsfunktion erfüllen zu können. Vielmehr muss bei der Auslegung dieses Rechtsbegriff berücksichtigt werden, dass die Herkunftsfunktion der Marke stets im Vordergrund stehen muss, während weitere mögliche Funktionen – wie etwa eine anpreisende oder produktbeschreibende Funktion – daneben nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen.
2. Ergeben die Feststellungen zur markenrechtlichen Unterscheidungskraft keinen eindeutigen Nachweis dafür, dass die Marke die Herkunftsfunktion erfüllen kann und dass diese Herkunftsfunktion im Vordergrund steht, widerspricht die beantragte Eintragung ins Register dem im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu berücksichtigenden Interesse, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren.
Quelle: Bundespatentgericht
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 914 vom 17.03.2009:
Kultur der Verantwortungslosigkeit
Der Schnellentschulder
Die Trixxer
manage your skin
Cabrio-Veranda
Quelle: Titelschutzanzeiger