HABM: Deutliche Gebührensenkung

Gebührenänderung muss noch offiziell veröffentlicht werden.
Drastische Gebührensenkung wird kurzfristig in Kraft treten.

Der von der Europäischen Kommission in Brüssel geleitete Ausschuss für Gebühren genehmigte ein Ma?nahmenpaket zur Senkung der Gebühren für Gemeinschaftsmarkenschutz von 40%. HABM-Präsident Wubbo de Boer äu?erte seine Zufriedenheit darüber, dass die Mitgliedsstaaten auf überwältigende Weise für diese Ma?nahme gestimmt hätten, die dazu konzipiert ist, den Nutzern einen besseren Preis anzubieten sowie besonders die KMU zu unterstützen.

[…] Die wichtigsten Inhalte des Ma?nahmenpakets sind folgende: Die Gebühren für die Eintragung werden auf Null gesetzt, und es wird eine kompensatorische Erhöhung auf die Anmeldegebühr angewendet. Daraus folgt eine Vereinfachung des Verfahrens, indem eine einmalige Gebühr von 1050 EUR für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung per Fax oder auf Papierwege bzw. 900 EUR für eine Online-Gemeinschaftsmarkenanmeldung entsteht. Die neue Gebühr für eine Anmeldung über das Madrider Protokoll beträgt 870 EUR.

Quelle: HABM

BPatG: Saugauf

33 W (pat) 89/07

Leitsatz:

Saugauf

Das Freihaltungsbedürfnis an einem i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG waren- und dienstleistungsbeschreibenden Verb erfasst nicht nur die Infinitivform, sondern erstreckt sich regelmäßig auch auf den Imperativ.

Der Imperativ „saugauf“ des Verbs „aufsaugen“ ist für Waren (wie z. B. Staubsaugerfilterbeutel, Staubsaugerbeutel, Filtermaterialien einschließlich Filter aus Papier für Staubsauger), die zur Verwendung im Zusammenhang mit Staubsaugern bestimmt sind und für entsprechende Einzelhandelsdienstleistungen als bloße Bestimmungsangabe nicht eintragungsfähig.
Die regelwidrige Zusammenschreibung vermag nicht schutzbegründend zu wirken.

Quelle: Bundespatentgericht

Ex-Weltmeister

Registernummer: 123022

Nizzaklasse: 12
Waren & Dienstleistungen: Fahrradschlösser, Kettenkästen, Fahrräder, sowie deren Einzelteile, Zubehörteile, Ausrüstungsstücke und zwar: Rahmen und Rahmenteile, Gabeln, Räder, Felgen aus Holz und Eisen, Freilaufnaben mit und ohne Bremse, Luftschläuche, Innenschläuche und Laufdecken, Tretkurbellager, Pedale, Bremsen für Hand-, Fuß- oder Kraftbetätigung und deren Teile, Sattel, Kotfänger, Lenkstangengriffe, Gepäckhalter, Hupen, Glocken, Luftpumpen

Anmeldetag: 18.03.1909
Rechtsstand: Gelöscht

Quelle: DPMA