Farbmarkenlehre für Einsteiger

vom Markenserviceblog.

Eine Farbe ist ein als Marke schutzfähiges Zeichen. Davon geht § 3 Abs. 1 MarkenG ausdrücklich aus. Diese abstrakte Markenfähigkeit sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Farbmarkenanmeldung im Einzelfall eingetragen wird. Wie jede Markenanmeldung muss sich auch die Anmeldung einer Farbmarke an den absoluten Schutzhindernissen des § 8 MarkenG messen lassen.

Die meisten Farbmarkenanmeldungen scheitern am Erfordernis der Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Löschungen (33/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 143 275

Nizzaklasse: 12
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 143 276

Nizzaklasse: 12
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 63 837
Almrausch
Nizzaklassen: 05, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 37 252

Nizzaklassen: 16, 12, 25, 28, 32, 33, 35, 39, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 20 482
Schinken-Liebe
Nizzaklasse: 29
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 75 489
LUCKY CHARMS
Nizzaklassen: 14, 18, 25
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Michael Jacksons Unterschrift

Ein besonderes Fundstück aus der Reihe der Leichenfledderer “Post Mortem” Markenanmeldungen mit Bezug auf den jüngst verstorbenen Michael Jackson – die Unterschrift des King of Pop findet sich jetzt im Markenregister der Europäischen Gemeinschaftsmarken.


Registernummer: 8452153
Anmeldedatum: 27.07.2009
Nizzaklasse: 06, 09, 14, 16, 21, 25, 26, 41, 42
Anmelder: Rafael, De las Heras Rodríguez, Spanien

Quelle: HABM