Rossmann stoppt “KLOPPI”

Nur einen Tag nach der Neueröffnung einer ersten „Kloppi“-Filiale im Kieler Stadtteil Suchsdorf muss das Kieler Einzelhandelsunternehmen Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co. KG (famila, Markant, Backring Nord, Futterhaus) die Verwendung des Namens „Kloppi“ wieder einstellen.

Dienstag Nachmittag erließ das Landgericht Kiel auf Antrag der Kloppenburg GmbH & Co. KG, die zu 89,9 Prozent zum Rossmann-Konzern gehört, eine entsprechende einstweilige Verfügung.

Quelle: Kieler Nachrichten

Im Markenregister findet sich lediglich eine Markenanmeldung der Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co. KG.

Registernummer: 302008080834

Rechtsstand: Angemeldet
Nizzaklassen: 03, 05, 21
Anmeldedatum: 31.12.2008

Quelle: DPMA

Weder das Kennzeichen “Kloppenburg”, noch “Kloppi”, der gängige Spitzname der Kloppenburg Drogeriemärkte ist im Markenregister von DPMA und HABM registriert.

Montagsmarken 34. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 25.08.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 290 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008055193

Nizzaklassen: 25, 28, 32

302008055239

Nizzaklassen: 14, 35, 41

302008055302

Nizzaklassen: 16, 35, 38

302008055611

Nizzaklassen: 16, 28, 36, 38

Quelle: DPMA

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BPatG Entscheidungen 32/2009

Umwandlung der IR-Marke in eine nationale Marke

Das Markenserviceblog setzt die Informationsreihe zur Internationalen Registrierung (IR-Marke) mit einem beitrag zur Umwandlung der IR-Marke in eine nationale Marke fort.

Gemäß Artikel 9 quinquies PMMA kann eine im Rahmen des Artikels 6 PMMA gelöschte internationale Registrierung in eine nationale Marke umgewandelt werden.

Ein solcher Umwandlungsantrag ist binnen drei Monaten nach Löschung der internationalen Registrierung beim nationalen Markenamt zu stellen. Mit dem Umwandlungsantrag sind die amtlichen Gebühren zu entrichten, die für die jeweilige nationale Markenanmeldung gelten. Dem Antrag ist ferner eine Bescheinigung der WIPO über die frühere internationale Registrierung beizufügen.

Der große Vorteil einer solchen Umwandlung: Die Priorität der nationalen Marke entspricht dann der Priorität der früheren internationalen Registrierung.