MontagsMarken 35. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 01.09.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 245 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008053618

Nizzaklassen: 09, 35, 36, 37, 38, 41, 42

302008056919

Nizzaklassen: 09, 14, 15, 16, 17, 18, 24, 25, 26, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 38, 41

302008056551

Nizzaklasse: 35

302008056926

Nizzaklasse: 31

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Luxusranking: Vier Neue unter den Top 30

Mittelstand kann geistiges Eigentum kaum schützen

Bankrupt KB Toys trademark, logos sold at auction

BPatG Entscheidungen 33/2009

LG Magdeburg: «Super Illu» gewinnt Rechtsstreit – «Illu der Frau» darf nicht mehr erscheinen

Coca-Cola vs. Pepsi, Revised Edition

Michael Jackson Abmahnungen

German Federal Patent Court: “SCHLÜSEL”

Not so fast, Twitter: ‘Tweet’ isn’t yours

Fragebogenaktion zur Patentierungstätigkeit

Patente Geschäfte

ADOLF

Nr.: 30779056
Nizzaklassen: 09, 16, 28, 38, 41, 42, 45
Rechtsstand: Schutzunfähig – Zurückgewiesen

Historie:
24.07.2008 Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„karikaturenhafte Portraitdarstellung von Adolf Hitler, die in den Vornamen Adolf eingebunden ist”

Quelle: DPMA

USPTO lehnt “Tweet” Markenanmeldung vorerst ab

Das US Patent and Trademark Office (PTO) hat einen Antrag von Twitter auf Markenschutz für den Begriff “Tweet” vorläufig abgelehnt. Das meldet der Blogger Sam Johnson mit Hinweis auf vom US-Patentamt veröffentlichte Dokumente.

Demnach hat Twitter am 16. April den Markenschutz beantragt, um “Tweet” im Geschäftsbetrieb und in Verbindung mit Waren und Dienstleistungen einzusetzen. Dem PTO liegen nach eigenen Angaben drei andere Markenschutzanträge vor, die das Wort “Tweet” enthalten und früher eingereicht wurden.

Quelle: ZDNet.de