Bountys Schicksalsgenossen

Nach der Bounty Entscheidung des EUGH und den erfolgreichen 3-D-Marken sollen heute einige in jüngst ebenfalls vom Markenschutz ausgeschlossene 3-D-Marken aus dem Schokobereich präsentiert werden.

302008009404

Nizzaklasse: 30
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Darstellung einer an der Oberfläche mit fünf Einkerbungen für das
Zerteilen sowie einer Zierschraffur versehenen Schokoladentafel als
übliche Variante einer gewöhnlichen Formgebung”

302008016997

Nizzaklasse: 30
Zurücknahme nach Beanstandung

302008050306

Nizzaklasse: 30
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Variante einer üblichen Formgebung (“Schokolade-Taler”)”

302008079800

Nizzaklassen: 30, 31
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Bildliche Darstellung der beanspruchten Waren”

302008054119

Nizzaklasse: 30
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Zurücknahme”

Quelle: DPMA

BPatG: Schultütenspitze

29 W (pat) 19/08

Leitsatz:

Schultütenspitze

Zu den Voraussetzungen der Anmeldung einer Positionsmarke (§§ 6 Nr. 6, 12 Abs. 3 MarkenV), sowie zur Beanstandungspflicht des DPMA gemäß § 36 Abs. 2 i. V. m. §§ 33 Abs. 1 und 2, 32 Abs. 2, 36 Abs. 1 Nr. 1, 36 Abs. 2 MarkenG unter Verschiebung des Anmeldetags (vgl. BPatG GRUR 2007, 63 – KielNET).

Quelle: Bundespatentgericht