Löschungsantrag gegen den Abmahn-Apfel

Wegen der Verwendung eines Logos mit der Wiedergabe eines grünen Apfels wurden in den letzten Wochen verschiedene Zahnmediziner von der Markeninhaberin abgemahnt.

In seiner tagesaktuellen Datenbank hat das Deutsche Patent- und Markenamt jetzt zu den betreffenden Marken den Eingang von Löschungsanträgen vermerkt.

Registernummer: 30628042

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

Registernummer: 30716602

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

Quelle: DPMA

WIPO: Erfolg für Basketball-Star

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Ain-Jeem, Inc. aus Long Beach die Domain kareemabduljabbar.com erstritten.

Kareem Abdul-Jabbar gilt als einer der besten und erfolgreichsten Basketballer aller Zeiten.

Sein Name ist bereits seit 1991 als Marke beim US Patent & Trademark Office registriert. Die geschäftlichen Belange von Kareem Abdul-Jabbar werden von der Ain-Jeem, Inc. wahrgenommen.

In dem Schiedsverfahren konnte jetzt die Übertragung der bereits 1999 registrierten Domain erreicht werden.

(Fall Nr.: D2007-1841)
Ain-Jeem, Inc. v. Barto Enterprises, Inc., Philip Barto

WIPO: Deutsche Telekom erfolgreich

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Deutsche Telekom AG auf Basis der Markenrechte an den Kennzeichen T-MOBILE und T-MOBIL die Domains tmobilepicrures.com, t-mobilepicturee.com, tmobilepicturez.com, tmobilepidtures.com, t-mobilepoctures.com und t-mobilwpictures.com erstritten.

(Fall Nr.: D2007-1916)
Deutsche Telekom AG v. Domain Investments LLC

WIPO: Niederlagen für bekannte Marken

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO haben MIP METRO Group lntellectual Property GmbH & Co. KG und der Automobilhersteller Fiat Niederlagen im Verfahren um Domainnamen einstecken müssen.

METRO scheiterte im Verfahren um die Domain metro.ir.
(Fall Nr.: DIR2007-0005)
MIP METRO Group lntellectual Property GmbH & Co. KG v. Masoud Ziaie Moayyed

Im Schiedsverfahren um die Domain fiat500.ch stellt das Schiedsgericht fest, dass die Ansprüche von Fiat verwirkt seien.

Selbst wenn man Zweifel hegen könnte, ob der Gesuchsgegner nicht eine unerlaubte Profilierung zu Ungunsten der Gesuchstellerinnen unternommen hat, ist der Experte der Ansicht, dass in den besonderen Umständen des vorliegenden Falles die Übertragung des Domain-Namens nicht gerechtfertigt erscheint. Die Gesuchstellerinnen haben zehn Jahre lang gewartet, bevor sie sich auf die aus den Marken FIAT und FIAT CINQUECENTO fliessenden Rechte gegen den Gesuchsgegner vor den ordentlichen Gerichten oder in dem „.ch” Streitbeilegungsverfahren berufen haben. Ihre Ansprüche sind deshalb verwirkt, was der Experte von sich aus feststellen darf. Übrigens hat sich der Gesuchsgegner sinngemäss auf Rechtsmissbrauch berufen, indem er als „stossend” (s. S. 9 a. A.) beschreibt, dass er „seine über 10 Jahre hinweg geschaffene Bekanntheit unter Freunden und Sammlern von alten FIATs 500 einzig deshalb verlieren würde, weil die Gesuchsstellerinnen ihren ehemals aufgegeben Modellnamen plötzlich wieder neu als Marke verwenden wollen” (S. 9 a.E.).

(Fall Nr.: DCH2007-0020)
Fiat Group Automobiles Switzerland S.A. & Fiat S.P.A. v. Claudio Mattioli