IntellectualProperty

In der aktuellen AUsgabe des IntellectualProperty Magazins lesen Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Erhebliche Einbußen durch Plagiate
Fälschungsindustrie verursacht Milliardenschaden in der deutschen Wirtschaft

Gute Aussichten für den Werktitelschutz von Apps
Im Blickpunkt: Passt das Markenrecht auf Smartphone-Apps? – Das BGH Urteil vom 28.01.2016, I ZR 202/14

Das Schutzrechtsdilemma: zwischen traditioneller Presse und neuen Medien
Im Blickpunkt: Der Streit um das Leistungsschutzrecht geht in die nächste Runde

Auch die „Patentgalerie“ ist wichtig
Im Blickpunkt: Die Etablierung einer internen Erfinderkultur bringt Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen

Das Innovationspotential fördern
Arbeitnehmererfindungen im Konzern – was bei konzernweiten Erfindungsrichtlinien zu beachten ist

Die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit
Beweisermittlung und -sicherung: strategische Überlegungen in Bezug auf EPGÜ oder nationales Recht

Der Kläger muss nicht immer alles wissen
Im Blickpunkt: die Wahlfeststellung im Patentrecht

Quelle: Intellectual Property Das Online-Magazin für den gewerblichen Rechtsschutz

Sonntagslinks

Alter Wein in neuen Schläuchen: EU-Markenamt ändert Gebühren und Namen zum 23.03.2016

Den Wer­benden beißen nicht immer die Hunde

Was Politik und Wursthaut verbindet

Turkey plans new trade mark law

Think different: Apple will Markenschutz erweitern

Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei Warenformmarken

Die weltweit besten Marken-Rebrandings

Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP unter den Top 50 Markenanmeldern in Deutschland

EU-Marke im Sonderangebot

Beeilen Sie sich!” fordert die Kieler Kanzlei Prehm & Klare Interessenten für Europäische Markenanmeldungen auf, denn ab 23. März gelten die neuen amtlichen Gebühren für die Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt.

Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

[…] Unterm Strich wird damit die übliche Gebühr für eine EU-Unionsmarken-Anmeldung in 3 Nizzaklassen nicht mehr 900 EUR, sondern sage und schreibe 150 EUR mehr, nämlich 1.050 EUR.

Von günstigeren Anmeldegebühren profitiert nur, wer lediglich eine Nizzaklasse beansprucht. In diesem Fall beträgt die Ersparnis nach dem 23. März 50.- EUR. Tatsächlich wesentlich günstiger werden die alle zehn Jahre fälligen Verlängerungsgebühren. Diese orientieren sich zukünftig an den Anmeldegebührn.