In Brandenburg begab sich die Polizei auf einem Weihnachtsmarkt auf die Jagd nach gefälschten Diddl-Mäusen, berichtet die BZ.
An einem Schaustellerstand wurden 358 gefälschte Diddl-Stofftiere sichergestellt.
markenrechtliches Sammelsurium
In Brandenburg begab sich die Polizei auf einem Weihnachtsmarkt auf die Jagd nach gefälschten Diddl-Mäusen, berichtet die BZ.
An einem Schaustellerstand wurden 358 gefälschte Diddl-Stofftiere sichergestellt.
Markenbusiness berichtet über die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung, die derzeit von zwei New Yorker Modemacherinnen gegen Heidi Klum, NBC Universal und Walt Disney erhoben werden.
muepe berichtet über die Entscheidung des LG Köln um die Domain postbankaktie.de.
“‘Postbankaktie’ ist ein generischer Begriff”, so der Richter. Die Postbank kann daher nicht die Benutzung dieses Wortes – auch nicht im Internet oder gar als Domain – untersagen. Im Gegenteil muss sie jede Nutzung dulden, solange ‘Postbankaktie’ nicht ausdrücklich als Marken- oder Firmenzeichen benutzt wird. Die bloße Registrierung des Schriftzugs als Internet-Domain stellt noch keine solche Benutzungshandlung dar, hieß es. Die Verwendung als Domainadresse für ein Internetforum, das die Postbankaktie als Geldanlageform kommentiere und eine Kontaktmöglichkeit für Anleger vorhalte, sei gleichfalls nicht rechtswidrig.
Quelle: de.internet.com
Über die mündliche Verhandlung um die Marke Deutschland 2006 hatte Markenbusiness berichtet. Jetzt ist nach Informationen von RP Online das Urteil ergangen.
Nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts darf die Firma Ferrero nicht mit der Marke “Deutschland 2006” auf ihren Produkten werben. Geklagt hatte der Fußball-Weltverband FIFA, der auf Markenschutz pochte.
Dann befasst wohl demnächst das OLG mit diesen Marken.
Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl
von Waren – hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften –
angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es
für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben
wird, steht der Annahme einer rechtlich relevanten Benutzung der
Marke nur dann entgegen, wenn die Abgabe keinen Bezug zu einer geschäftlichen
Tätigkeit aufweist.
Zum Urteil
Danke an Ralf für den Link
Ingmar Greil hat bezüglich der neuen TLD .EU eine Liste mit verbotenen Namen entdeckt.
Via Aktenvermerk