Sonntagslinks

Spirituosenhersteller will Havana Club in den USA verbieten

Keine Ver­wäs­se­rung der Marke “SPA”

Warum im Yosemite-Park jetzt alles anders ist

Umfrage Markenpiraterie: Fälscher werden schneller, besser und selbst kreativ

Aktuelle Informationen zur neuen Unionsmarke ab 23.03.2016

More stripes!

OLG Frankfurt a.M.: Konsequenzen einer nicht vorhandenen Eintragung im Markenregister

Klassischer Fall von Eigentor: Sandseebar vs. Sansibar

Das Westfalen-Blatt berichtet über den Ausgang einer markenrechtlichen Auseinandersetzung um die Bezeichnung “Sandseebar”.

Dieser Fall zeigt idealtypisch einige klassische Fehler und Fallstricke im Markenrecht.

1. Lehnen Sie sich nicht an bekannte Marken an!
2. Vor Benutzungsaufnahme einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.
3. Mit Benutzungsaufnahme einer solchen Marke sollte man Rücklagen für den Markenstreit bilden.
4. Benutzung ist die eine Geschichte und macht möglicherweise sogar betriebswirtschaftlich Sinn. Auf keinen Fall sollte man eine solche Marke jedoch selbst anmelden. Bekannte Marken werden registerlich überwacht, so dass meist erst die Markenanmeldung den Inhaber älterer Rechte auf den Plan ruft.
5. Spätestens bei der Markenanmeldung muss der Spezialist her. Ein Markenrechtler hätte von dieser Anmeldung definitiv abgeraten.
6. Eine Markenurkunde ist schön, aber manchmal eben nicht mal das Papier wert, auf das sie gedruckt ist.