Amazons Trivialpatent wird geprüft

Markenbusiness berichtet über die Überprüfung des 1-Click-Patent durch das US Patent & Trademark Office.

Umso überraschender ist nun, dass die amerikanische Behörde eine offizielle Überprüfung des umstrittenen Amazon-Patents angeordnet hat. Ausschlaggebend ist ein Antrag des neuseeländischen Schauspielers Peter Calveley. Der hat beim Patentamt Beschwerde eingelegt, weil er der Meinung ist, Amazons Bestellsystem sei keine erfinderische Neuigkeit.

Litauen: Schutz für Pizzaduft

Markenbusiness berichtet über den Versuch in Litauen den Geruch frischer Pizza unter Schutz zu stellen.

Eine frisch gebackene Pizza der litauischen Pizzakette Cilija ist bestimmt eine leckere Sache. Noch dazu, wenn sie gut riecht. Weil Marketingdirektor Mindaugas Gumauskas den Duft seiner Pizzen für besonders einmalig hält, will er ihn beim Patentamt schützen lassen. Den Genuss einer Pizza würden viele Litauer mit der landesweit bekannten Marke Cilija in Verbindung bringen.

Streit um De Beers

In New York klagt derzeit der weltgrößte Diamantenhändler De Beers gegen den New Yorker Diamantenhändler Marvin Rosenblatt.
De Beers ist nicht mit der Benennung von Rosenblatts Unternehmen einverstanden. Via Internet vertreibt der New Yorker Edelsteine unter der Bezeichnung DeBeers Diamond Syndicate Ltd.
Auch eine entsprechende Markenanmeldung hat Rosenblatt beim US Patent & Trademark Office eingereicht.

Für das Verfahren vor einem New Yorker Gericht sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: Fin24.co.za

Markenstress für ODDSET?

Der Spiegel berichtet über die Löschung der Wortmarke ODDSET (Registernummer: 39961106).

In der 32. Kalenderwoche 2004 wurde gegen die Marke ein Löschungsantrag eingereicht. Nach Informationen des Spiegel hat das Deutsche Patent- und Markenamt diesen Antrag inzwischen stattgegeben. Dieser Beschluss ist jedoch noch nicht veröffentlicht und auch noch nicht rechtskräftig.

[…] die Marke “Oddset” für die Waren- und Dienstleistungsgruppe gelöscht, die unter anderem Druckereierzeugnisse und die Veranstaltung von Glücksspielen umfasst. Der Freistaat Bayern als Inhaber der Marke hatte ausgeführt, “Oddset” sei ein “Phantasiebegriff” und damit schutzfähig. Dem widersprach das DPMA. Oddset habe nur “einen beschreibenden Begriffsgehalt”, weil der Begriff aus den englischen Wörtern “odds” für “Gewinnchancen” und “set” für “festgelegt” zusammengesetzt sei.