
Die Beschwerdekammer des EUIPO kippt die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und erklärt die angefochtene Markenanmeldung auf Basis eines älteren Urheberrechts komplett für nichtig.
R 1611/2024-4, ORGONIZZER (fig.) / LOGO OF A GORILLA (copyright)
markenrechtliches Sammelsurium

Die Beschwerdekammer des EUIPO kippt die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und erklärt die angefochtene Markenanmeldung auf Basis eines älteren Urheberrechts komplett für nichtig.
R 1611/2024-4, ORGONIZZER (fig.) / LOGO OF A GORILLA (copyright)


Die World Intellectual Property Organization WIPO hat den Jahresbericht für das Madrider Markensystem 2024 veröffentlicht.

S6 und ES6 sind genauso verwechslungsfähig, wie S8 und ES8 entscheidet das Europäische Gericht in zwei Verfahren. Geklagt hatte jeweils die chinesische Nio Holding Co. Ltd, deren Marken ES6 und ES8 vom EUIPO für nichtig erklärt wurden. Die Nichtigkeitsanträge hatte die AUDI AG auf Basis der prioritätsälteren Marken S6 und S8 gestellt.
Gegen die Entscheidungen des EUIPO klagt NIO vor dem EuG, das beide Entscheidungen stütze und die Klagen abwies.
Rechtssache T?598/23 “S6 vs. ES6”
Rechtssache T?593/23 “S8 vs. ES8”
Quelle: DPMA