Schräge Abmahnung

Über einen besonderen markenrechtlichen Anspruch berichtet Gulli.com unter dem Titel “Confixx-Abmahnwelle fällt aus”.

Da der Webmaster eine leere Domain mit dem Standardtext “Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf…” besaß, würde er gegen das Markenrecht verstoßen.

Was angesichts der default-Benamung, für die der Confixx-User nun kaum etwas kann, etwas fragwürdig scheint.

Sonnenfinsternis schlägt Mondfinsternis mit 1:0

Während der Begriff Sonnenfinsternis unter der Registernummer 39952660 als Wortmarke eingetragen ist, findet sich für die Mondfinsternis keine Marke.

Zum Ausgleich findet aber heute eine totale Mondfinsternis statt. Informationen zur Mondfinsternis beim SWR.

Die Marke Sonnenfinsternis genießt Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

03: Wasch- und Bleichmittel; Putz-,Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwasser; Zahnputzmittel;
09: Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte
Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte;
12: Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser;
14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte und damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmeßinstrumente;
34: Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer;
35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten;
38: Telekommunikation; 41: sportliche Aktivitäten;
42: Beherbergung von Gästen; ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tiermedizin und der Landwirtschaft; Rechtsberatung und -vertretung.

Quelle: DPMA