Über die Klage der Academy of Motion Picture gegen den Betreiber der Domain oscarwatch.com berichtet Likelihood of Confusion.
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HABM: Kanzleien bei lettischen Anmeldungen
Rangliste der Kanzleien als mit den meisten Vertretungen bei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen lettischer Anmelder.
Anzahl der Marken in Klammern.
Pubulis (16)
Agency Tria Robit (5)
Foral (3)
Zivko Mijatovic & Partners (3)
Kolesnika (2)
Krumins (2)
Strautina (2)
Vasiljevs (2)
Glimstedt un Partneri (1)
Elzaburu (1)
Quelle: Alicante News
BPatG: 1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO
Leitsatz:
1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO
1. Einem kennzeichnungsschwachen Zeichenbestandteil kommt innerhalb einer älteren mehrgliedrigen Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung zu, auch wenn er blickfangartig herausgestellt ist.2. „1800 ANTIGUO“ ist nicht verwechselbar mit „SIERRA ANTIGUO“.
Quelle: Bundespatentgericht
Schutzschriftenregister
116 Landgerichte wären nur wenige Klicks entfernt
Die Vorteile eines solchen Registers liegen auf der Hand. Mit wenigen Arbeitsschritten können die Schutzschriften in dem Register eingestellt werden und wären für alle zuständigen Gerichte abrufbar. Da im Zweifel alle zuständigen Gerichte mit einer Schutzschrift versorgt werden müssen, kann es zu einem beträchtlichen Arbeitsanfall kommen, wenn Schriftsätze samt Anlagen an die 116 Landgerichte verschickt werden müssen.
[…] Verbindlich ist die Nutzung des Registers derzeit nicht. Nahziel für den Betreiber, die Europäische EDV-Akademie des Rechts (EEAR), ist eine gesetzliche Regelung. Darin müsste sichergestellt werden, dass die zuständigen Richter bei einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung das Register in einem zusätzlichen Arbeitsschritt vor einer Entscheidung konsultieren.
Quelle: Markenbusiness
HABM: lettische Markenanmelder
Rangliste der lettischen Unternehmen mit den meisten Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Anzahl der Marken in Klammern.
Grindeks, Akciju (34)
Diena (4)
Air Baltic (2)
Latvijas valsts meþi (2)
Galateja (2)
Hagiteks (2)
Juanalko (2)
Laima (2)
Patricia (2)
Rigas Piensaimnieks (2)
Quelle: Alicante News
BPatG: Lego-Baustein
Leitsatz:
Lego-Baustein
Die dreidimensionale Wiedergabe eines quaderförmigen Spielbausteins, der zwei symmetrische Reihen mit jeweils vier Noppen an der Oberfläche aufweist („Lego-Baustein“), ist nicht markenfähig gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da sie als bevorzugte Ausführungsform im Wesentlichen technisch bedingt ist.
Quelle: Bundespatentgericht