Immer mehr Markenfälschungen in Second Life
Kreuzfahrer AIDA gewinnt auch in zweiter Instanz gegen aidu.de
Premiere Sky heißt jetzt Premiere Star
OLG Hamburg: Firmenname als Bezeichnung eines Blogs ist Namensverletzung
markenrechtliches Sammelsurium
Der Bonner IVG Immobilien AG ist es vorerst gelungen, für den Buchstaben „I“ in zahlreichen Dienstleistungklassen ein Schutzrecht als Marke durchzusetzen. Nachdem das europäischen Markenamtes dieses Ansinnen noch abgelehnt hatte, entschied jetzt das Europäische Gericht 1. Instanz (Az: T-441/05 ), dass die Buchstabenmarke in das europäische Markenregister einzutragen sei.
Quelle: Markenbusiness
Das US Patent & Trademark Office USPTO hat seine Gebührenübersicht aktualisiert.
Für eine Markenanmeldung fallen z.B. folgende Gebühren an:
Application for registration, per international class (paper filing) 375.00
Application for registration, per international class (electronic filing, TEAS application) 325.00
Application for registration, per international class (electronic filing, TEAS Plus application) 275.00
Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied heute zu Gunsten von Giersch, der seinen Service namens “G-mail…und die Post geht richtig ab” weiterhin unter diesem Namen betreiben darf. Google hatte geklagt, weil der Internet-Konzern seinen weltweiten E-Mail-Dienst Gmail nennt. Nun darf Google diesen Namen zumindest in Deutschland nicht mehr verwenden.
Quelle: Chip
Das IOC hat sich auf seiner Sitzung in Guatemala auf die russische Stadt Sotschi als Ausrichter der Winterspiele 2014 festgelegt.
Eine entsprechende Wortmarke SOCHI 2014 (Registernummer 004768792) ist mit Priorität vom 07.12.2005 in das Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken eingetragen.
Im Register der Internationalen Registrierungen nach dem Madrider Markenabkommen läßt sich die nachfolgende Wort/-Bildmarke ermitteln.
Registernummer: 909997

Das IOC hat mit dieser Marke Schutz in insgesamt 27 Staaten beantragt.
Bericht zu den Logos der Kandidaten im Design Tagebuch.
Urteil des LG Bielefeld AZ: 15 O 193/06 im Verfahren um die Löschung der Wortmarke Lotto.
Die Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer/Aktenzeichen 39904315.2 eingetragenen Wortmarke “Lotto” einzuwilligen.
Quelle: ISA-CASINOS