Markenbusiness analysiert den Jahresbericht 2006 des Deutschen Patent- und Markenamtes.
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3. Jenaer Markenrechtstag am 12./13. Juli
Rund 50 Wissenschaftler und Anwälte, dazu Markenspezialisten von Industrie und Verwaltung aus ganz Deutschland werden zu der von der Friedrich-Schiller-Universität, dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie der Forum-Institut für Management GmbH gemeinsam veranstalteten Fachtagung erwartet. Dabei dreht sich alles um aktuelle Entwicklungen und die neueste Rechtsprechung im Markenrecht. Die Frage, ob sich “Post” nur die “Deutsche Post AG” nennen darf, wird dabei ebenso zur Debatte stehen wie die Haftung für Markenverletzungen im Internet.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
Weitere Informationen zum Programm und den Referenten der Veranstaltung
Terror Brands
Unter gestalterischen Gesichtspunkten hat sich Ironic Sans mit den Logos von Terrororganisationen beschäftigt.
Danke an Ralf für den Link.
Frankreich: Aktion gegen Markenpiraterie
Die Vereinigung französischer Fabrikanten Unifab (Union des Fabricants) und der Club Méditerranée haben in der vergangenen Woche ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Kampf gegen Markenpiraterie unterzeichnet. Gemeinsam wollen sie Aktionen planen, um Urlauber auf das Problem aufmerksam zu machen und den Handel mit Plagiaten in den besonders betroffenen Regionen einzudämmen. Ins Visier genommen werden vor allem Ferienanlagen in Afrika und Asien.
Quelle: Markenbusiness
Stuttgart: Kongress zur Produktpiraterie
Am 11.Juli 2007 findet im Haus der Wirtschaft der Kongress “Tag der gewerblichen Schutzrechte” statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Schutz des geistigen Eigentums zu stärken und die Unternehmen in Baden-Württemberg für diese Problematik zu sensibilisieren. Professionelles Patentmanagement ist ein bisher vernachlässigter Aspekt bei den mittelständischen Unternehmen. Dies führte zu einem Schaden von über 28 Milliarden Euro im letzten Jahr in Deutschland, laut der Bundeszollverwaltung.
Quelle: Stuttgart metropolitan forum
BPatG: Variabler Strichcode
Leitsatz:
Variabler Strichcode
1. Mit dem als Kombinationsmarke angemeldeten Zeichen eines „Strichcodes auf Buchrücken“ für „Bücher; Dienstleistungen eines Verlages; Druckarbeiten“ wird das Regelwerk der Striche des EAN-13-Barcodes, die Europäische Artikelnummer, als solche beansprucht.
2. Es handelt sich dabei um eine sog. variable Marke, die sich aus einem zugrunde-liegenden Regelwerk und System ableitet in Verbindung mit einer bestimmten Position auf der beanspruchten Ware, und im Sinne von §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 MarkenG grafisch nicht darstellbar ist.
3. Der Gegenstand der Anmeldung bezieht sich auf eine Vielzahl unbestimmter Erscheinungsformen und ist daher selbst unbestimmt (EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 -Rn. 31 ff. – Dyson).
Quelle: Bundespatentgericht