Gütezeichen und Prüfsiegel

Markenbusiness informiert über Gütezeichen und Prüfsiegel.

Egal ob Biodiesel, Feuerlöschgeräte oder imprägnierte Holzbauelemente – die Palette der Gütezeichen ist riesig. Sie reicht von Abbrucharbeiten bis Zinkdruckguß. Der Blaue Engel für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen ist genauso präsent wie das Fair-Trade-Siegel als das Zeichen des TransFair e.V. für fairen Handel. Aber auch weniger prominente Zeichen finden sich auf vielen Produkten.

BPatG: Ringelnatz

29 W (pat) 35/06

Leitsatz:

Ringelnatz

1. Der Name eines Schriftstellers, dessen Werke auf dem Markt erhältlich sind, ist nicht nur Hinweis auf ihn als Autor, sondern zugleich auf sein Werk. Für Waren wie Bücher, Hörbücher etc. kann der Name daher als Autorenbezeichnung oder Inhaltsangabe dienen.

2. Bei Waren oder Dienstleistungen, die von einem anderen als dem Namensträger stammen, aber sich inhaltlich mit der Person oder dem Werk des Namensträgers befassen können, ist der Name nichts anderes als eine Inhaltsangabe.

3. Weder die Einwilligung des Namensträgers in die Anmeldung seines Namens als Marke noch die Berechtigung zur Geltendmachung urheberrechtlicher Verwertungsrechte des Namensträgers begründen für sich allein einen Anspruch auf Eintragung des Namens als Marke.

Quelle: Bundespatentgericht