BPatG: Markenreise

Auch Patentgericht lässt „Markenreise“ nicht zu – Wortneuschöpfung rechtfertigt keinen Markeneintrag

Der Begriff „Markenreise“ kann nicht für Reisedienstleistungen monopolisiert werden. Mit einem aktuellen Beschluss (Az: 26 W (pat) 121/05) hat das Bundespatentgericht die Auffassung der Markenprüfer bei dem Deutschen Patent- und Markenamt bestätigt, dass dieser Begriff beschreibend und damit nicht schutzfähig sei.

Quelle: Markenbusiness

Dänemark: Frau Lego gewinnt gegen Spielzeugproduzenten

Die Galerie Lego aus Kopenhagen darf ihren angestammten Namen weiter benutzen. Diese Entscheidung fällte ein dänisches Gericht, da die Besitzerin der Galerie den Nachnamen Lego trägt.
Louise Lego wurde wegen der Verwendung des Kennzeichens LEGO verklagt und erhält nach der Entscheidung des Gerichtes nun 150.000 DKR (ca. 19.500 EUR) zur Deckung ihrer Gerichtskosten.

Quelle: Brisbane Times

Danke an Ralf für den Link.