Flocke – Patrick Lindner lässt seine Rechte prüfen

Schlagersänger Patrick Lindner könnte an der Vermarktung des Nürnberger Eisbärbabys “Flocke” mitverdienen. Der 47-jährige Volksmusikstar lässt seine Anwälte derzeit prüfen, ob er Ansprüche auf die Vermarktungserlöse mit dem Jungbären erheben kann.

Lindners Anwalt Alexander Unverzagt bestätigte gegenüber dem W&V-Schwestertitel “Kontakter”, “sich mit dem Thema Flocke intensiv zu beschäftigen”.

Quelle: W&V

Ausweislich der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes wurde die Marke “FLOCKE” (Registernummer: 2076997), auf die der Schlagersänger seine Ansprüche stützen könnte, am 08.04.2004 gelöscht.

Der Registerauszug liefert dazu folgende Informationen:

UG60 – Löschungen, Teillöschungen
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Inhaber
Rechtsgrund: Löschung wegen Nichtverlängerung nach §47
Marke gelöscht
Marke gelöscht am: 08.04.2004

Quelle: DPMA

BPatG: Schwabenpost

29 W (pat) 13/06

Leitsatz:

SCHWABENPOST

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) werden zur Auslegung von Art. 3 der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (RL 89/104/EWG) – ABl. Nr. L 40/1 vom 11. Februar 1989 – folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

1. Fordert Art. 3 RL 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 eine Gleichbehandlung von An-meldern, die untereinander im Wettbewerb stehen, bei der Eintragung von Marken zur Sicherung der Gleichheit der Wettbewerbschancen?

2. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, konkreten Hinweisen auf eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung nachzugehen und dabei Vorentscheidungen der Behörde in gleich gelagerten Fällen in die Prüfung einzubeziehen?

3. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, das Verbot einer wettbewerbsverzerrenden Diskriminierung bei der Auslegung und Anwendung von Art. 3 RL 89/104 EWG vom 21. Dezember 1988 zu berücksichtigen, wenn es eine solche Diskriminierung festgestellt hat?

4. Wenn Fragen 1 bis 3 mit nein beantwortet werden, muss dann eine nationale gesetzliche Möglichkeit bestehen, dass zur Vermeidung der Verzerrrung des Wettbewerbs die nationale Behörde von Amts wegen die Verpflichtung hat, ein Nichtigkeitsverfahren früher zu Unrecht eingetragener Marken einzuleiten?

Quelle: Bundespatentgericht

Plagiarius 2008 vergeben

Sonderpreis für einen Serientäter (Technik-Klau)
Bruder-Spielfahrzeugserie:
– Fendt 209 S Traktor
– Gelenkradlader FR 130
– Liebherr Schaufelbagger
– Caterpillar Kompaktlader
Originale: BRUDER Spielwaren GmbH + Co. KG, Fürth
Plagiate: Jusweet Candytoy China Ltd., Guangdong, V.R. China

Die Preisträger des Plagiarius-Wettbewerbs 2008:

Die Jury traf sich am 19. Januar 2008 und vergab drei Preise, acht gleichrangige Auszeichnungen und zwei Sonderpreise aus insgesamt 55 Einsendungen:

1. Preis
Salz- und Pfefferset „Two-in-One“
Original: WMF AG, Geislingen/Steige
Plagiat: Shantou Lian Plastic Products Co. Ltd., Guangdong, V.R. China

2. Preis
V3-Gemüsehobel „Trendline“
Original: Börner GmbH Kunststoff- und Metallwarenfabrik, Niederkail
Plagiat: Vertrieb: Mesa Products B.V., AG Doetinchem, Niederlande

3. Preis
Druckausdehnungsgefäß für Heizungsanlagen „PND“
(mit Butylblase und fester Gasfüllung)
Original: Pneumatex AG, Füllinsdorf, Schweiz
Plagiat: Heinrich Winkelmann GmbH & Co. KG, Ahlen

Quelle: Plagiarius.com

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