WIPO: Gebührenänderung Niederländische Antillen

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung der Niederländischen Antillen im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung

Für bis zu drei Nizzaklassen: 248.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 25.- CHF

Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 492.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 50.- CHF

Verlängerung

Für bis zu drei Nizzaklassen: 248.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 25.- CHF

Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 492.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 50.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 15. März 2008 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

WIPO: Gebührenänderung Vietnam

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Vietnams im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung:
Für eine Nizzaklasse: 135.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 106.- CHF

Verlängerung
Für eine Nizzaklasse: 121.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 106.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 15. März 2008 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

Österreich: Oberster Gerichtshof zur Domainlöschung

17 Ob 13/07x

Leitsätze von RA Boecker:

1. Kann die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht zur Gänze untersagt werden, so besteht im Regelfall kein Löschungsanspruch.

2. Der OGH verneint mit zutreffender Argumentation auch die Herleitung eines Löschungsanspruches aus § 52 MSchG (ggf. in analoger Anwendung), weil die typische Gefahr der Wiederholung fehle.

3. Der OGH gibt damit seine Rechtsprechung zu dem von ihm zuerkannten Löschungsanspruch gegen Domains wegen der in der Literatur geäußerten Kritik auf.

Quelle: Rechtsanwalt Boecker

HABM: Änderungen beim Recherchebericht

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Änderungen beim Recherchebericht für die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken.

Die nationalen Recherchenberichte, deren Zweck darin besteht, zu prüfen, ob Gemeinschaftsmarkenanmeldungen ähnlich oder identisch zu bereits in den einzelnen EU Mitgliedstaaten eingetragenen Marken sind, werden ab dem 10. März 2008 optional.

Von diesem Tag an werden Recherchenberichte nur noch dann erstellt, wenn der Anmelder sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung beantragt hat. Die Recherchen werden in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten – derzeit 17 – erstellt, und es fällt hierfür eine besondere Gebühr an. Gemeinschaftsrecherchenberichte und Warnschreiben werden wie bisher weiterhin erstellt.

Die Gebühr für die nationalen Recherchenberichte wird derzeit überprüft. Weitere Information en hierzu werden auf der Internetseite des HABM vor Inkrafttreten des neuen Systems bereitgestellt.

Quelle: HABM