Ausstellung zur Produkt- und Markenpiraterie

Aufklärung und anschauliche Informationen über die Risiken der Produkt- und Markenpiraterie bietet die Wanderausstellung „Schöner Schein. Dunkler Schatten.”, die anlässlich des 10jährigen Bestehens des APM – Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie – konzipiert wurde.

Quelle: Original ist genial

Chinesische Traditionsmarke „Wangzhihe“ setzt sich gegen Importeur durch

Es scheint, dass das Stereotyp vom chinesische Markenverletzer und Raubkopierer mal wieder erschüttert wurde. Denn eine deutsche Firma soll versucht haben, die chinesische Traditionsmarke für würzigen fermentierten Tofu, der mit dem Slogan „riecht sonderbar, schmeckt wunderbar” beworben wird, mit einem zum verwechseln ähnlich per Markeneintrag für Deutschland zu sichern. Das Münchner Landgericht hat erst einmal Unterlassung angeordnet, die chinesische Firma, die seit 1678 besteht, droht nun mit Löschung.

Quelle: Markenbusiness

BPatG: Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit

29 W (pat) 128/05

Leitsatz:

Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) werden zur Auslegung von Art. 3 der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (RL 89/104/EWG) – ABl. Nr. L 40/1 vom 11. Februar 1989 – folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

1. Fordert Artikel 3 RL 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Sicherung der Gleichheit der Wettbewerbschancen eine Gleichbehandlung von identischen oder vergleichbaren Anmeldungen?

2. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, konkreten Hinweisen auf eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung nachzugehen und dabei Vorentscheidungen der Behörde in gleich gelagerten Fällen in die Prüfung einzubeziehen?

3. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, das Verbot einer wettbewerbsverzerrenden Diskriminierung bei der Auslegung und Anwendung von Artikel 3 RL 89/104 EWG vom 21. Dezember 1988 zu berücksichtigen, wenn es eine solche Diskriminierung festgestellt hat?

4. Wenn die Fragen 1 bis 3 mit nein beantwortet werden, muss dann eine nationale gesetzliche Möglichkeit bestehen, dass zur Vermeidung der Verzerrung des Wettbewerbs die nationale Behörde von Amts wegen die Verpflichtung hat, ein Nichtigkeitsverfahren gegen früher zu Unrecht eingetragene Marken einzuleiten?

Quelle: Bundespatentgericht

Flocke – erste Produkte

Die Vermarktung des Nürnberger Eisbärenbabys “Flocke” kommt ins Rollen. Zur Nürnberger Spielwarenmesse, die diesen Donnerstag beginnt, haben fünf Unternehmen erste Produkte angekündigt.

[…] Insgesamt 400 Unternehmen haben sich bei der Stadt Nürnberg inzwischen für eine Produktlizenz beworben. […] Ein von der Nürnberger Agentur Alpha 01 gestaltetes Logo soll künftig alle offiziellen Bärenprodukte zieren.

Quelle: W&V

Flocke – Nürnberg doch mit der besten Priorität?

Die Nachrichtenagentur ddp berichtet, dass die Stadt Nürnberg im Markenrennen um das Kennzeichen Flocke offenbar doch die Nase vorn hat.

Laut Markenregister ist Nürnberg offiziell Inhaberin der Marken- und Namensrechte für das Eisbärenbaby Flocke. Bereits am 10. Januar hatte eine Wendelsteiner Patentanwältin im Namen der Stadt beim Deutschen Patent- und Markenamt Markenschutz für den Namen «Flocke» beantragt, den an diesem Tag ein Tierpfleger zum ersten Mal verwendet hatte.

Von den bisher 16 im Januar beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten Markenanmeldungen weist tatsächlich die Wortmarkenanmeldung “Flocke” (AZ: 302008001676.0) mit dem Anmeldedatum 10.01.2008 die beste Priorität auf. Beansprucht wird der Markenschutz in den Klassen 09, 16, 21, 25 und 28.

Die Anmeldung wurde von einer Nürnberger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei eingereicht. Als Anmelderin wird derzeit aber ausweislich der Datenbank des DPMA nicht die Stadt Nürnberg, sondern eine Rechtsanwältin aus der vertretenden Kanzlei benannt. Ein Sachverhalt, der sich mittels Übertragung des Markenrechtes vergleichsweise einfach ändern ließe.
Ebenso wie die Aussage des verlinkten Artikels zur Markenanmelderin sind auch andere Details zur markenregisterliche Situation mit Vorsicht zu genießen.