SpicyIP aus Indien.
WE AIM TO INCREASE TRANSPARENCY IN INDIAN INTELLECTUAL PROPERTY POLICY/INSTITUTIONS. WE ALSO STAND FOR FAIR, OBJECTIVE AND ACCURATE REPORTING/REVIEW OF INTELLECTUAL PROPERTY AND INNOVATION POLICY NEWS FROM INDIA.
markenrechtliches Sammelsurium
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Der aktuelle Newsletter 02/2008 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (19 Seiten im PDF-Format)
Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO haben MIP METRO Group lntellectual Property GmbH & Co. KG und der Automobilhersteller Fiat Niederlagen im Verfahren um Domainnamen einstecken müssen.
METRO scheiterte im Verfahren um die Domain metro.ir.
(Fall Nr.: DIR2007-0005)
MIP METRO Group lntellectual Property GmbH & Co. KG v. Masoud Ziaie Moayyed
Im Schiedsverfahren um die Domain fiat500.ch stellt das Schiedsgericht fest, dass die Ansprüche von Fiat verwirkt seien.
Selbst wenn man Zweifel hegen könnte, ob der Gesuchsgegner nicht eine unerlaubte Profilierung zu Ungunsten der Gesuchstellerinnen unternommen hat, ist der Experte der Ansicht, dass in den besonderen Umständen des vorliegenden Falles die Übertragung des Domain-Namens nicht gerechtfertigt erscheint. Die Gesuchstellerinnen haben zehn Jahre lang gewartet, bevor sie sich auf die aus den Marken FIAT und FIAT CINQUECENTO fliessenden Rechte gegen den Gesuchsgegner vor den ordentlichen Gerichten oder in dem „.ch” Streitbeilegungsverfahren berufen haben. Ihre Ansprüche sind deshalb verwirkt, was der Experte von sich aus feststellen darf. Übrigens hat sich der Gesuchsgegner sinngemäss auf Rechtsmissbrauch berufen, indem er als „stossend” (s. S. 9 a. A.) beschreibt, dass er „seine über 10 Jahre hinweg geschaffene Bekanntheit unter Freunden und Sammlern von alten FIATs 500 einzig deshalb verlieren würde, weil die Gesuchsstellerinnen ihren ehemals aufgegeben Modellnamen plötzlich wieder neu als Marke verwenden wollen” (S. 9 a.E.).
(Fall Nr.: DCH2007-0020)
Fiat Group Automobiles Switzerland S.A. & Fiat S.P.A. v. Claudio Mattioli
Im Rechtsstreit um den Namen des Nürnberger Eisbärenbabys Flocke soll das Urteil am 7. März verkündet werden. Da steilte das mit dem Fall befasste Landgericht Nürnberg-Fürth heute nach einer Verhandlung mit.
Das Gericht deutete jedoch an, dass das Allgäuer Unternehmen den Namen «Flocke» möglicherweise aus Spekulationsgründen beim Patentamt hatte schützen lassen.
Quelle: Franken TV
Marken-Ouiz auf AOL