Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 1/2008 Januar / Februar) ist erschienen und auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.
Quelle: WIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 1/2008 Januar / Februar) ist erschienen und auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.
Quelle: WIPO
Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Finnlands im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.
Gebühren in Schweizer Franken:
Anmeldung
Für bis zu drei Nizzaklassen: 254.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 95.- CHF
Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 365.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 95.- CHF
Verlängerung
Für bis zu drei Nizzaklassen: 286.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 151.- CHF
Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 413.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 151.- CHF
Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. April 2008 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Islands im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.
Gebühren in Schweizer Franken:
Anmeldung
Für eine Nizzaklasse: 322.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 64.- CHF
Verlängerung
Für eine Nizzaklasse: 322.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 64.- CHF
Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. März 2008 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
Die Betreiberin des neuartigen Recruiting-Portals „BewerberVZ“ hat sich dazu entschlossen, sich gegen eine von der StudiVZ Ltd beim Kölner Landgericht erwirkten einstweiligen Verfügung (Az. 31 O 76/08) zur Wehr zu setzen. Aufgrund der einstweiligen Verfügung soll die Kölner BVZ-Personal GmbH auf die Nutzung des Namens „BewerberVZ“ verzichten. Der Gegenstandswert des Verfahrens wurde mit 275.000,- EUR festgesetzt.
Schon mehrfach ist StudiVZ – dahinter steckt die Stuttgarter Holtzbrinck-Gruppe – gegen Webseiten vorgegangen, die das Kürzel VZ nutzten. Manche gaben angesichts der angedrohten drastischen Strafen nach. „Wir werden uns gegen die gerichtliche Verfügung zur Wehr setzen“, versichert Nina Krug von BewerberVZ.
Quelle: firmenpresse.de
PA Rolf Claessen hat sein Portal IP Newsflash einem umfangreichen Relaunch unterzogen.
Neben dem neuen Design präsentiert IP Newsflash auch eine Vielzahl neuer Funktionen – Fazit: Ausprobieren!
SpicyIP aus Indien.
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