Gebührenpläne für Markenanmeldungen

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht ein “Ein-Klassen-System” bei der Gebührenneuregelung vor.

Anmeldeverfahren einschließlich der Klassengebühr für eine Klasse:
– bei elektronischer Anmeldung: 250.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR

Aktuelle Gebühren für bis zu drei Klassen:
– bei elektronischer Anmeldung: 290.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR

Klassengebühr ab der zweiten Klasse pro Klasse: 50.- EUR
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR

Aktuelle Klassengebühren:
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR

Quelle: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Fazit: Eine Gebührensenkung greift nur bei der Anmeldung in einer Klasse. In den Genuss der geringeren Gebühren kämen auch nur die Nutzer der elektronischen Markenanmeldung. Verlierer wären Markenanmelder, die drei oder mehr Klassen beanspruchen. Hier würden jeweils 50.- EUR mehr als aktuell anfallen.

Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken – Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)

Interessante Punkte:

– Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten im elektronischen Register
– Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke
– Einführung eines amtlichen Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt
– Einführung einer Regelung für Waren unter zollamtlicher Überwachung
– Ein-Klassen-System und Gebührenneuregelung

Quelle: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

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