amazon brand registry – Teil 3

Das Markenserviceblog hat den dritten Teil seiner Serie zur Amazon Markenregistrierung veröffentlicht. Diesmal geht es um die geografische Erstreckung des Markenrechts und die Vorteile der Europäischen Marke (Unionsmarke).

Abgesehen von diesem Umweg zur Wortmarke sollten die Amazon-Händler hinsichtlich der EU-Marke aber noch Folgendes bedenken. Es ist zwar schön, eine DE-Marke zu haben, diese sorgt aber nur für den Schutz innerhalb der Grenzen in Deutschland und nicht für das Ausland. Verkaufe ich also meine Waren auch in Österreich, Dänemark, Holland usw., habe ich eine große Lücke. Eine österreichischer Händler könnte meine Wortmarke für Österreich schützen lassen und dann kann ich bei Amazon Österreich nicht mehr verkaufen.

Quelle: Markenserviceblog

DPMA stellt seine neue Webseite vor

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat jetzt einen komplett neu gestalteten und inhaltlich überarbeiteten Internet-Auftritt. Das zeitgemäße Layout macht die neue Internetseite übersichtlicher, verbessert die Lesbarkeit und sorgt für noch größere Benutzerfreundlichkeit. Auch die Struktur des neuen Auftritts ist deutlich schlanker.

Unsere Nutzerinnen und Nutzer – ob fachlich versiert oder Laien – finden nun mit wenigen Klicks die Informationen, die sie benötigen. Der neue Internetauftritt ist barrierefrei, zweisprachig und für die mobile Nutzung optimiert. “Die ansprechende Optik, die verbesserte Funktionalität und die übersichtliche Gliederung sorgen dafür, dass sich das DPMA ab sofort auch optisch als moderner Dienstleister im Netz präsentiert”, so DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. “Unsere vielfach bewährten Serviceangebote sehen jetzt noch besser aus und sind noch leichter zugänglich.”

Quelle: DPMA

Bahlen vs. Leibniz Universität – Markenstreit in Hannover

Die Hannoversche Allgemeine berichtet über den Markenstreit in Hannover.

Stein des Anstosses ist das Kennzeichen “Leibnizshop”, das die Universität nutzt und als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert hat.

Bei der Markenanmeldung hat es die Uni auch gut gemeint, gleich vier unterschiedliche Wortmarken wurden angemeldet.

LeibnizShop
Aktenzeichen 3020150452203

Leibnizshop
Aktenzeichen 3020150452211

Leibniz Shop
Aktenzeichen 3020150452238

Leibniz-Shop
Aktenzeichen 3020150452246

Beansprucht wird jeweils ein identischer Schutz für “Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten” in der Klasse 35.
Alle vier Marken sind eingetragen und mit einem Widerspruch behaftet.

Andere, durchaus vergleichbare Marken der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wurden von Bahlsen nicht angegriffen. So wurde die Wortmarke “Leibniz Fonds” (AZ 3020120172113) widerspruchslos eingetragen.