Gummibärchen Nudeln? Bundespatentgericht lässt Wortmarke zu

Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 531/11 hatte sich der 25. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Wortmarke “Gummibärchen” (30 2008 074 886.9) für diverse Waren der Klasse 30 zu befassen.

Der Senat hob die Zurückweisung des DPMA für folgende Waren auf:

Reis, Brot, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Soßen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis, Cornflakes, Getreideflocken, Haferflocken, Ketchup (Soße), Müsli, Nudeln, Popcorn, Puffreis, Tortillas, Zwieback, Nüsse

Quelle: BPatG

Sonntagslinks

Peinliche Momente bei der Klassifizierung

Meet the Bloggers VIII – Photos

Madrid (Marks) Notification No. 194 – Accession by the Republic of the Philippines

Zehn Tipps für Markenschutz im Internet

BPatG: 33 W (pat) 22/10 Cortal Consors SENATOR-CLUB vs. SENATOR

Doppelgänger-Logo markenrechtlich geschützt

Yoshida kitchen knives trademarks sliced in General Court

Deutscher Tennis Bund (DTB) mit neuem Logo

BPatG: 25 W (pat) 74/11 WÜRZKOMPASS

Statistics on the PCT System

BGH: Medusa

I ZR 175/09

Medusa
Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

a) Der Umstand, dass ein zunächst nach § 2 UrhG geschütztes Kunstwerk gemeinfrei geworden ist, schließt eine markenmäßige Verwendung einer dem Kunstwerk entsprechenden oder ihm ähnlichen Gestaltung nicht aus.

b) Fasst der Durchschnittsverbraucher ein Bildmotiv nur als dekoratives Element auf, ergibt sich eine markenmäßige Verwendung dieses Motivs nicht daraus, dass ein kleiner Teil des angesprochenen Publikums das Bildmotiv als Marke erkennt und der fraglichen Abbildung deshalb einen Herkunftshin-weis entnimmt.

BGH, Urteil vom 24. November 2011 – I ZR 175/09 – OLG Frankfurt/Main
LG Frankfurt/Main

Quelle: BGH