Urteil in der Rechtssache C-98/11 P
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG / HABMDie Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig
Der Gerichtshof bestätigt, dass diese Form keine Unterscheidungskraft hat
Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke1 können die Form und die Aufmachung einer Ware eine Gemeinschaftsmarke bilden. Eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, ist jedoch grundsätzlich nicht eintragungsfähig.
Am 18. Mai 2004 meldete die Lindt & Sprüngli AG beim HABM (Gemeinschaftsmarkenamt) ein dreidimensionales Zeichen in Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band als Gemeinschaftsmarke an.
Das HABM wies die Anmeldung zurück und begründete dies insbesondere damit, dass die angemeldete Marke keine Unterscheidungskraft habe. Lindt erhob gegen diese Entscheidung Klage beim Gericht, die von diesem abgewiesen wurde2, weil es zu dem Ergebnis gelangte, dass das HABM seine Entscheidung fehlerfrei erlassen hatte.
Gegen dieses Urteil legte Lindt Rechtsmittel beim Gerichtshof ein.
In seinem Urteil von heute entscheidet der Gerichtshof, dass das Gericht mit der Feststellung, das HABM habe die Anmeldung der Marke zu Recht zurückgewiesen, keinen Rechtsfehler begangen hat.Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen ist. Insoweit stellt er fest, dass das Gericht diese Kriterien zutreffend bestimmt und angewandt hat, indem es sich sowohl mit den Branchengepflogenheiten als auch mit der Wahrnehmung durch den Durchschnittsverbraucher auseinandergesetzt hat. Hinsichtlich des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung der angemeldeten Marke bestätigt der Gerichtshof die Begründung des Gerichts, dessen Ansicht nach Lindt nicht den Nachweis erbracht hatte, dass eine solche Unterscheidungskraft infolge Benutzung im gesamten Unionsgebiet erworben worden sei.
Infolgedessen weist der Gerichtshof das Rechtsmittel zurück.
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Logotrends 2012
I love…
Der Leipziger T-Shirt-Spezialist Spreadshirt will die Marke von 100 Millionen Euro Umsatz knacken. Dazu hat sich das Unternehmen die Markenrechte für den Schriftzug “I love” gesichert.
Quelle: Wirtschafts Woche

Markennummer EM10023067
Rechtsstand Eingetragen
Nizzaklasse 18, 21, 25
Inhaber: sprd.net AG, vertreten durch den Vorstand, Gießerstr. 27, 04229 Leipzig, DE
Quelle: HABM
Ob das Umsatzziel mit dieser Marke erreicht wird? Gucken wir doch mal auf prioritätsältere Marken in der Klasse 25.

Registernummer: 30303411

Registernummer: 30319547

Registernummer: 30781586

Registernummer: 302009023301

Registernummer: 302009037017

Registernummer: 302009070057

Registernummer: 302010066280

EU 5694294

EU 7401102

EU 8454341

EU 9208463

EU 9211401
Quellen: DPMA, HABM
Die wertvollsten Fußballmarken
Bayern auf Platz zwei – irgendwie typisch dieser Tage. Allerdings ist das keine unglückliche Niederlage, sondern die Münchner haben sich von Platz vier vorgearbeitet.
Manchester United vor Bayern München und Real Madrid – Brand Finance ermittelt das Ranking der wertvollsten Vereinsmarken.
Dann eben nicht
als gutes Omen, aber vielleicht als Trostpflaster!
