WIPO Magazine

Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 04/012) ist erschienen und auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.

Aus dem Inhalt:

New treaty strengthens performers’ rights
Managing performers’ rights: the role of contracts
Video Games: 21st century art
Guaranteeing Access to Knowledge: The Role of Libraries
Navigating US Copyright Termination Rights
Pay-as-you-go solar power
A glimpse into the future of paralympic sports
The evolving domain name landscape
Global Innovation Index 2012

Urlaubslinks

Das neue Logo von Microsoft

OHIM Boards of Appeal: the blue sea of Kiel

Ramsauers kreative Autokennzeichen: Her mit den Marken-Schildern!

EU: Beschlagnahmebericht 2011

Microsoft will Metro umbenennen

Swiss Supreme Court cancels LEGO’s 3D-trade mark

BGH: Bogner B / Barbie B – Zur Verwechslungsgefahr zwischen Marken aus Einzelbuchstaben Urteil vom 2. Februar 2012 – I ZR 50/11

„New York Taxi“ macht „T“ zum Erkennungszeichen

IKEA: a trade mark officially worth 9 billion euro

Linktipp: The Cost Of A Logo

BGH: pjur / pure – Keine Verwechslungsgefahr von an beschreibende Begriffe angelehnte Marken Urteil vom 09.02.2012 – I ZR 100/10

Markenrecht: Abmahnung von Bäckereien die Backwaren mit “Sonne” betiteln?

The Importance of Language Checks for your new brand name

Die Legende vom “geistigen Eigentum”

Neue Betrugsmasche – angebliche DPMA Außendienstmitarbeiter kassieren Gebühren

Eintragungsofferten und nichtamtliche Verlängerungsschreiben sind für Markenanmelder inzwischen ein alter Hut, über eine neue Betrugsmasche informiert jetzt das Deutsche Patent- und Markenamt.

Warnung vor vermeintlichen Außendienstmitarbeitern des DPMA

(26.07.2012)

Wir haben die Information erhalten, dass Betrüger sich unter Vorlage angeblicher Dienstausweise als “Außendienstmitarbeiter” des Deutschen Patent- und Markenamtes ausgeben. Sie geben vor, Schutzrechtsanmeldungen überprüfen zu wollen und mit dem Einzug der entsprechenden Gebühren betraut zu sein. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Deutsche Patent- und Markenamt keine Außendienstmitarbeiter beschäftigt.