Der Soccer Star Check – das Markenwert-Ranking von deutschen Fußballspielern
Eine Studie von Jung von Matt
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Sonntagslinks
Einen Namen patentieren
Die schlechte Nachricht ist: Namen kann man gar nicht patentieren
Aber warum ist das so, wenn der offizielle Schutz für Namen doch so wichtig ist? Wir können Sie beruhigen: Das Problem ist kein grundsätzliches, sondern nur begrifflicher Natur.
Weitere Informationen zum Thema Namensschutz bei Legal-Patent.
Königliches Eis
W&V berichtet über das neue König-Ludwig-Eis.
Am 16.07.2015 wurde von der Schloss Kaltenberg Königliche Holding und Lizenz KG die passende Markenanmeldung beim DPMA eingereicht.

Aktenzeichen 3020150470341
Nizzaklasse 21, 30, 35, 43
Quelle: DPMA
BPatG: Kein Markenschutz für “rcd”
Im Beschwerdeverfahren (30 W (pat) 40/13) hatte sich der 30. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Beschwerde des Markenanmelders gegen den Zurückweisungsbeschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes für die Markenanmeldung “rcd” zu befassen.
Das Bundespatentgericht stellte in seinem zurückweisenden Beschluss insbesondere auf die Bedeutung der Abkürzung “RCD” als “Registered Community Design” ab, um die erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen.
Wenngleich die Abkürzung rcd unabhängig von Groß- oder Kleinschreibung unterschiedliche Bedeutungen haben kann, wie die vom Anmelder vorgelegten Auszüge aus englischsprachigen und deutschen „Wikipedia“-Seiten betreffend den Zeitraum 2009 und 2010 verdeutlichen (Bl. 26 – 29 d. A.), so wird rcd in Zusammenhang mit den ihrem Gegenstand und Inhalt nach auf Patent-, Marken-, Ur-heber-Schutzrechte und Herkunftsbezeichnungen beschränkten Dienstleistungen der Klassen 45 und 35 von dem insoweit maßgeblichen juristischen Fachverkehr, insbesondere soweit er auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig ist, naheliegend und ohne Weiteres als Abkürzung für „Registered Community De-sign“, übersetzt „eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“, wahrgenommen.
Quelle: Bundespatentgericht
Änderungen im chinesischen Patentgesetz
Vor kurzem veröffentlichte das SIPO (State Intellectual Property Office of the People’s Republic of China) einen Entwurf mit Änderungen des aktuellen chinesischen Patentgesetzes. Diese Änderungen können Unternehmer, die schon länger auf dem chinesischen Markt sind, genauso betreffen wie Personen, die dort ein Patent anmelden wollen.
Legal-Patent fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.