Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 744 vom 26.10.2005:
24/7
Die kleine Schlafschlange
Die Welt aus Bayern
DIE HELDENFALLE
Gesunde Grüße
HACKER MAGAZIN
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 744 vom 26.10.2005:
24/7
Die kleine Schlafschlange
Die Welt aus Bayern
DIE HELDENFALLE
Gesunde Grüße
HACKER MAGAZIN
Quelle: Titelschutzanzeiger
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt regelmäßig von Zahlungsaufforderungen und Eintragungsofferten, die von diversen Unternehmen an Inhaber frisch eingetragener Marken verschickt werden.
Warnung
vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor Zahlungsaufforderungen, die unter Verwendung behördenähnlicher Unternehmensbezeichnungen, Rechnungen bzw. Überweisungsträgern, die den Anschein amtlicher Formulare erwecken, eine Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder Veröffentlichung anbieten. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur durch die Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden kann. Die Gebühren hierfür werden ausschließlich durch das Deutsche Patent- und Markenamt erhoben.
Insbesondere die Unternehmen PV Patentverlag Ltd., SRV Schutzrechtverlag Ltd., VFV Verlag für Veröffentlichungen, Matic-Verlagsgesellschaft mbH, DHV Deutscher Handelsregisterverlag AG, AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K., WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG und VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts.
Quelle DPMA
Gestern haben wir auch mal wieder so eine “Eintragungsofferte” erhalten. Bisher sind die Dinger immer zügig ins Altpapier gewandert. Aber vielleicht ist das ja auch von allgemeinem Interesse, daher als PDF-Dokument hinterlegt.
Schön, aber leider im PDF nicht vollständig zu lesen, ist der Absatz Leistungsumfang.
Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken dient dem ständig stärker werdenden Informationsbedarf als Entscheidungshilfe bei Marktbeobachtungen im Hinblick auf Mitbewerber oder Geschäftspartner. Es enthält nur bestellte Eintragungen von Warenzeichen und Marken die durch das Deutsche Patentamt veröffentlicht wurden und wird in Form einer Datenbank geführt. jedes eingetragene Unternehmen hat die Möglichkeit Daten aus diesem verzeichnis für Warenzeichen und Marken abzurufen um sie als Informationsquelle zu verwerten. Anfragen sind jeweils schriftlich zu stellen.
Diesmal hat man sich auch richtig Mühe gemacht und zusätzlich unsere Adresse aus dem Telefonbuch ermittelt.
Gut so, je mehr Aufwand, desto weniger rechnet sich der Nepp.
Für den französischen Nationalkicker Zinedine Zidane finden sich finden sich folgende Marken mit Schutzwirkung in Deutschland:
697029
Internationale Registrierung
Wortmarke: ZIDANE
Nizzaklassen: 03, 18, 25
Schutz in: Deutschland
Inhaber: Basilicum B V, Netherlands
2152007
Europäische Gemeinschaftsmarke
Wortmarke: ZIDANE
Nizzaklassen: 18, 25, 28, 38
Inhaber: Zinedine Zidane
In der 42. Kalenderwoche wurden die nachfolgenden Marken nach Abschluss des Widerspruchverfahrens aus dem Register des Markenamtes gelöscht:
303 20 025
ORACIDIN
303 35 278
ASCENSO
304 01 017
EBI’S
304 01 018
EBIS
304 19 115
Fetella
304 32 214
emtropolis
304 34 263

304 38 231

304 46 398
Multi Flex
Quelle: DPMA
Wegen der Nachricht über die geplante Ablösung von US-Notenbankchef Alan Greenspan ein entsprechender Blick ins Markenregister:
39956034

Klassen: 31
Waren: Frischobst.
Inhaber: MIWAG Mittelständische Beteiligungs-Aktiengesellschaft
In Fortsetzung von Raumfahrtmarken im DPMA Markenregister:
30400365
Wortmarke
Spacelab
Nizzaklassen: 29, 30
Waren: Im Extrudier- oder Pelletierverfahren sowie andersartig hergestellte oder zubereitete Kartoffel-, Mais-, Reis- oder andere Getreideprodukte für Knabberzwecke; Salz- und Laugengebäck; geröstete, getrocknete, gesalzene oder gewürzte Nüsse; Müsliriegel, im Wesentlichen bestehend aus zubereiteten Getreidekörnern, Nüssen, Trockenfrüchten und Schokolade; alle vorgenannten Waren auch mit Schokolade; Saucen
Anmeldedatum: 07.01.2004