SPÜRBAR ANDERS – 1. FC Köln scheitert vor dem Europäischen Gericht

In der Bundesliga läuft es derzeit für den 1. FC Köln nicht richtig gut. Jetzt kommt eine weitere allerdings juristische Niederlage hinzu. Das Europäische Gericht wies eine Klage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA gegen die Enscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab. Das Europäische Markenamt hatte die Wortmarkenanmeldung “SPÜRBAR ANDERS” zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte jetzt die fehlende Unterscheidungskraft der Marke (Rechtssache T-126/16).

Alternativ hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA kürzlich die beiden folgenden Wort-/Bildmarken angemeldet.

Markennummer 16886624

Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017

Markennummer 16886665

Nizzaklasse 16, 25, 28, 35, 41
Anmeldedatum 19.06.2017

Ob allerdings die rote Farbgebung die Marke über die Eintragungshindernisse tragen wird, darf bezweifelt werden.

Quelle: EUIPO, EuG

Bahlen vs. Leibniz Universität – Markenstreit in Hannover

Die Hannoversche Allgemeine berichtet über den Markenstreit in Hannover.

Stein des Anstosses ist das Kennzeichen “Leibnizshop”, das die Universität nutzt und als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert hat.

Bei der Markenanmeldung hat es die Uni auch gut gemeint, gleich vier unterschiedliche Wortmarken wurden angemeldet.

LeibnizShop
Aktenzeichen 3020150452203

Leibnizshop
Aktenzeichen 3020150452211

Leibniz Shop
Aktenzeichen 3020150452238

Leibniz-Shop
Aktenzeichen 3020150452246

Beansprucht wird jeweils ein identischer Schutz für “Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten” in der Klasse 35.
Alle vier Marken sind eingetragen und mit einem Widerspruch behaftet.

Andere, durchaus vergleichbare Marken der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wurden von Bahlsen nicht angegriffen. So wurde die Wortmarke “Leibniz Fonds” (AZ 3020120172113) widerspruchslos eingetragen.