EuG: ! ist keine Marke

Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Das hat das Europäische Gericht erster Instanz mit Urteil vom 30.09.2009 entschieden. Es wies damit eine Klage der Firma JOOP! ab. Das Unternehmen hatte am 07.09.2006 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zwei entsprechende Gemeinschaftsmarken angemeldet. Das HABM hatte den Schutz der Marken wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt (Az.: T-75/08 und T-191/08).
Verbraucher kann nicht auf Herkunft der Ware schließen

Auch nach Auffassung des Gerichts können die angemeldeten Marken nicht als geeignet angesehen werden, die Herkunft der mit ihnen gekennzeichneten Waren wie Schmuck, Bekleidung und Accessoires zu identifizieren. Der Verbraucher nehme ein simples Ausrufezeichen, das keine besondere Schriftgestaltung aufweise und sich vom Standardschriftbild nicht unterscheide, als bloße Anpreisung oder Blickfang wahr.

Quelle: Beck.de

Basis der Entscheidung waren die Markenanmeldungen

5332184

und

5332176

Die am selben Tag und mit identischem Klassenverzeichnis angemeldeten Marken

5329909

5332192

und

5332218

wurden allerdings eingetragen.

Quelle: HABM

Minus 10%

Das DPMA hat im ersten Halbjahr 2009 bei den Markenanmeldungen einen Rückgang von 10,1% zu verzeichnen. Während im Vorjahrszeitraum noch 41.633 Markenanmeldungen eingingen wurden in den ersten sechs Monaten 2009 lediglich 37.411 Markenanmeldungen eingereicht.

Quelle: DPMA

Die Hochrechnung des Amtes für das gesamte Jahr 2009 liegt bei 67.300 Markenanmeldungen.

Löschungen (39/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

399 69 944

Nizzaklassen: 07, 09, 11, 39
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 72 835
David Brown
Nizzaklassen: 12, 37, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 75 908
Vitavision
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 16 426

Nizzaklassen: 30, 33, 34, 35
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 70 343
BioEnergiser
Nizzaklassen: 05, 09, 10, 21, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

HABM: Alicante News

Der aktuelle Newsletter September 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.

Irland steht im diesmal im Fokus des Länderüberblicks.

Die aktivsten Markenanmelder aus Irland sind:

KINGSPAN HOLDINGS (IRL) LIMITED
PUNCH INDUSTRIES, UNLIMITED COMPANY
R & A BAILEY & CO
KERRY GROUP SERVICES INTERNATIONAL LIMITED
SMITHKLINE BEECHAM (CORK) LIMITED
KINGSPAN GROUP PLC
JOHN PLAYER & SONS LIMITED
DIAGEO IRELAND
BOSE GP
IRISH DISTILLERS LIMITED