So, die können dann heute wieder in den Schrank


Aktenzeichen 3020140520230
Nizzaklasse 06, 09, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 35, 41
Inhaber Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH


Aktenzeichen 3020140520249
Nizzaklasse 06, 09, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 35, 41
Inhaber Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH


Aktenzeichen 3020140520257
Nizzaklasse 06, 09, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 35, 41
Inhaber Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH

Quelle: DPMA

Vertreten wird die Markeninmelderin übrigens ganz unkölsch von einer Münchner Kanzlei.

Volksparkstadion – da droht ein Markenstreit

Ende Januar 2015 war bekannt geworden, dass die HSV Fußball AG die Namensrechte am Stadion ab 01. Juli 2015 neu vergeben hat. Der Name soll dann wieder “Volksparkstadion” lauten. In dem Zusammenhang hatte ich über die Marke “Volksparkstadion” berichtet.

Am 30. Januar wurde jetzt von dritter Seite eine identische Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Quelle: DPMA

Nur ein paar Tage später, am 06. Februar 2015, meldete die HSV Fußball AG eine Europäische Gemeinschaftsmarke “Volksparkstadion” in insgesamt 30 Nizzaklassen an.

Quelle: HABM

Es stellen sich also folgende Fragen:
1. Hat der HSV die prioritäsälteste Marke rechtserhaltend benutzt und hat damit die ältesten Rechte in den betroffenen Nizzaklassen?
2. Ist die Markenanmeldung von dritter Seite bösgläubig erfolgt, da sie erst nach offizieller Bekanntgabe der anstehenden Umbenennung des Stadions vorgenommen wurde?
3. Warum hat der HSV überhaupt solange gewartet seine EU-Marke anzumelden, hätte man das nicht am Tage vor der Pressebekanntgabe machen sollen?